Opusculum 127 | 30.01.2019 | Die privaten Schulen sind in der Regel zivilgesellschaftlich, d.h. in Trägerschaft eines Vereins, einer gemeinnützigen GmbH oder einer Stiftung verfaßt und stehen mit wenigen Ausnahmen Kindern ohne Berücksichtigung von Herkunft oder Vermögensverhältnissen der Eltern offen. Rupert Strachwitz über Stiftungen als Schulträger