Gestiftete Autonomie

Opusculum 110 | 15.02.2018 | Welchen Beitrag leistet das Stiftungs-Modell zur Autonomie von Universitäten?

1 Hintergrund und Problematisierung

1.1 Universitäten im Wettbewerb

Universitäten stehen in einem internationalen Wettbewerb: Sie versuchen, die weltweit besten Wissenschaftler(innen) für sich zu gewinnen. Sie stehen unter dem Druck, sich zu weithin sichtbaren Standorten formieren zu müssen, um wahrgenommen zu werden und die eigenen Stärken auch ausspielen zu können. Darüber hinaus müssen sie ihre finanziellen Mittel immer mehr über projektförmig vergebene Drittmittel und Industriekooperationen einwerben. Weiterhin wird von Universitäten erwartet, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Lösung von Zukunftsherausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenschonung, nachhaltiges Wirtschaften, Vorsorge, Gesundheit, Sicherheit und Ernährung leisten („Grand Challenges“). Bei all dem bleibt neben wissenschaftlicher Forschung und Lehre ihre Hauptaufgabe, die nächste Generation von Führungskräften für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden, nicht nur für ihre Region, sondern landes-, europa- und weltweit.

Um die Universitäten zur Bewältigung dieser gewaltigen Aufgaben und Herausforderungen zu befähigen, haben sich hochschulpolitische Ansätze der letzten Jahre stark auf die Autonomie von Universitäten fokussiert. Solche Ansätze sind von der Leitidee getragen, dass es einer autonomen Universität deutlich besser gelingen kann, im weltweit konkurrierenden Wissenschaftsbetrieb erfolgreich zu agieren, als einer unter staatlichem Einfluss und Detailsteuerung stehenden Universität. Je mehr die Universität ihre Angelegenheiten selbständig regelt, so die vorherrschende Meinung, desto leistungsfähiger wird sie und desto besser kann sie die ihr begegnenden Herausforderungen meistern.

Im Zuge der vierten Novellierung des Hochschulrahmengesetzes des Bundes von 1998 sind nachfolgend in den einzelnen Bundesländern verschiedene Modelle erprobt worden, den Hochschulen zu mehr Autonomie zu verhelfen. Niedersachsen ist mit der Einführung von Stiftungshochschulen vorangeschritten. Genannt seien hier aber auch exemplarisch die Idee der „unternehmerischen Universität“ in Baden-Württemberg (Frankenberg 2003), das „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ in Nordrhein-Westfalen oder die Experimentierklausel für die TU Darmstadt in Hessen. Die Vielzahl der Ansätze zeigt, dass es kaum ein einheitliches Verständnis dessen gibt, was genau Hochschulautonomie ausmachen und bedeuten soll. Oft wird sie mit unternehmerischer Freiheit in Verbindung gebracht und der staatliche Einfluss auf die Universitäten wird zumeist von der Konditionalsteuerung auf die Zielsteuerung über Rahmen- und Zielvereinbarungen anhand von messbaren Indikatoren verlegt. Gleichwohl gibt es in einigen Bundesländern aber konkrete Ansätze und Modelle, das Autonomiepostulat mit Leben zu füllen.