Ein Rettungsschirm für die Zivilgesellschaft?
Opusculum 144 | 15.10.2020 | Eine explorative Studie zu Potenzialen, Bedarfen und Angeboten in und nach der COVID-19 Krise.
Zusammenfassung
In Krisen ist es die Zivilgesellschaft, die flexibel auf neue Herausforderungen reagiert und solidarischem Engagement einen Rahmen gibt (s. auch die verstärkte Einwanderung 2015). In der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Krise haben zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure Hilfe für gefährdete Gruppen organisiert, die Umsetzung von Hygienemaßnahmen unterstützt und autoritäre Auswüchse staatlicher Maßnahmen kritisch begleitet. Wie alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure waren auch die der Zivilgesellschaft in der Corona-Krise vor große Herausforderungen gestellt. Zum Teil waren Akteurinnen und Akteure durch die Pandemie lange Zeit handlungsunfähig und sind nun existenziell bedroht. Andere konnten die Pandemie und die Umstrukturierung der Arbeit und Tätigkeiten relativ gut bewältigen, sodass die gegenwärtige Corona-bedingte Situation der Zivilgesellschaft sehr divers ist.
Aber während über die Herausforderungen des Staates und der Wirtschaft ausführlich berichtet und der Wirtschaft vom Staat in großem Umfang Hilfe zugesichert wurde, wurde die Zivilgesellschaft über weite Strecken in der öffentlichen Wahrnehmung und von der Agenda der politischen Verantwortlichen ausgeblendet, obwohl ihre Akteurinnen und Akteure einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet haben. Zwar gab es staatliche Hilfsangebote für die Zivilgesellschaft, die unter der Überschrift Rettungsschirm zusammengefasst werden können. Der Höhe nach bleiben die Hilfsangebote jedoch hinter denen für die Wirtschaft um Faktoren zurück, sodass es trotz der zentralen Rolle der Zivilgesellschaft kein prioritäres oder integriertes Konzept zu deren Unterstützung gibt. Schwierige Voraussetzungen, wie der Status der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit), das Vorweisen eines Geschäftsbetriebs und die Zugehörigkeit zu Verbänden oder ähnlichen Zusammenschlüssen, erschweren zudem den Zugang. Hinzukommt, dass sich staatliche Hilfsangebote mit wenigen Ausnahmen ausschließlich an zivilgesellschaftliche Dienstleister richten.
Nach langer Isolierung und Verunsicherung durch die Pandemie, wird die gemeinschaftsbildende Funktion eine wesentliche Aufgabe der Zivilgesellschaft sein, die zentral dazu beitragt, dass Bürgerinnen und Bürger sich in Verbundenheit wieder verstärkt in der Zivilgesellschaft engagieren. Das spezifische Potenzial der Zivilgesellschaft, vor und nach der Pandemie zu Lösungen wirksam beitragen zu können, wurde dagegen nur ungenügend erkannt. Die hier vorgelegte Studie hat zum Ziel, diese Potenziale, aber auch die Unterstützungsangebote und Bedarfe darzustellen. Hierzu wurde eine Vielzahl von verfügbaren Einzeluntersuchungen ausgewertet; einzelne Aussagen wurden in Interviews erhärtet.
Insgesamt ergeben die Erkenntnisse zur Wahrnehmung und Unterstützung durch staatliche Akteurinnen und Akteure folgendes Bild:
- Die staatlichen Hilfsangebote für die Zivilgesellschaft sind nicht zentral koordiniert und auf sehr viele unterschiedliche Bundes- und Landesbehörden verteilt.
- Sie sind fast ausschließlich finanzieller Natur und teilweise als Darlehensprogramme konzipiert, an denen zivilgesellschaftliche Organisationen nicht partizipieren können.
- Spezifische Voraussetzungen erschweren den Zugang zu staatlichen Hilfsangeboten.
- Der Wert zivilgesellschaftlichen Handelns und bürgerschaftlichen Handelns in den Funktionen der Gemeinschaftsbildung, der Wächteraufgaben und der politischen Mitgestaltung wurde nicht gesehen. Eine aktive Zivilgesellschaft ist jedoch in allen Funktionen für die Überwindung der Krise von herausragender Bedeutung.
Die Erkenntnisse der sehr diversen Situation der Zivilgesellschaft sind hingegen wie folgt:
- Der vielfach befürchtete Rückgang an Spenden ist zwar bisher nur sehr bedingt eingetreten, doch wird mittelfristig nach wie vor mit erheblichen Spendenausfällen gerechnet.
- Förderungen und teilweise auch Leistungsverträge werden gegenwärtig fortgesetzt, es entsteht jedoch das Problem, dass Fördervereinbarungen oftmals nicht eingehalten werden können. Zudem besteht die Sorge, dass Förderungen zukünftig eingestellt oder reduziert werden.
- Insgesamt wird davon ausgegangen, dass finanzielle Auswirkungen der Pandemie, wenn sie nicht bereits jetzt sichtbar sind, mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren eintreffen.
- Home-Office und die Verlagerung der Arbeit ins Digitale hat einen immensen Bedarf an Einzelfallberatung hinsichtlich Digitalisierung hervorgerufen, den gegenwärtig überwiegend die Zivilgesellschaft selbst Abhilfe leistet. Die Kosten für den digitalen Ausbau kann die Zivilgesellschaft jedoch nur begrenzt tragen.
- Die Beziehung zum Staat ist sehr unterschiedlich. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen lehnen auch in der Krise überwiegend staatliche finanzielle Hilfen ab.
- Befragte Akteurinnen und Akteure verlangen von der Zivilgesellschaft mehr Eigeninitiative und mehr Mut und fordern sie auf, nicht gleich nach dem Staat zu rufen.
- Der Mangel an Wertschätzung für die von der Zivilgesellschaft erbrachten Leistungen wird als großes Hindernis bei der Motivierung für verstärktes bürgerschaftliches Engagement gesehen.
- Gesundheitliche Risiken und Mehrbelastung erschweren ehrenamtliche Strukturen, die für zivilgesellschaftliche Organisationen elementar sind. Es besteht die Sorge, dass viele bürgerschaftlich Engagierte nach der Pandemie nicht zurückkehren.
Daraus ergeben sich für die nächste Zukunft unter anderem folgende Konsequenzen:
- Die Zivilgesellschaft selbst muss lernen, ihre Potenziale, Herausforderungen und Bedarfe offensiver und stringenter darzustellen und an die Politik zu kommunizieren. Deshalb sollte der bisher nicht verbandlich verfasste Teil der Zivilgesellschaft erwägen, verstärkt Zusammenschlüsse oder Koalitionen zu bilden, um sprechfähige und mit Vertretungsmacht ausgestattete Gesprächspartner und -partnerinnen gegenüber staatlichen Stellen zu haben.
- Ein großer Bedarf wird von den Befragten hinsichtlich einer Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Organisationen durch Flexibilisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (bspw. Rücklagenbildung) sowie Fördervereinbarungen gesehen.
- Gelder für Organisationsentwicklung, Digitalisierung und Fortbildungen müssen dringlichst in Hilfsprogrammen umgesetzt werden, an den alle zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure partizipieren können.
- Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure verfügen über wertvolle Expertise und über andere Kapazitäten, um Krisen wie die Corona-Pandemie zu bewältigen. Deshalb ist es geboten, sie verstärkt in die Konzeptionierung von Maßnahmen zur Überwindung der Krise einzubeziehen.
- Die gesellschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind bei weitem noch nicht in vollem Umfang absehbar. Aber klar ist schon heute, dass es eine Rückkehr zum status quo ante nicht geben wird. Dies betrifft auch die Zivilgesellschaft, die es nun zu unterstützen gilt.