Rupert Graf Strachwitz

Rupert Graf Strachwitz, geb. 1947, ist Mitglied des Vorstandes der Maecenata Stiftung, wiss. Mitarbeiter am Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft und Lehrbeauftragter an mehreren Hochschulen. Nach Abitur und Wehrdienst mit Offzierausbildung studierte er Politische Wissenschaft, Geschichte und Kunstgeschichte an der Colgate Uni-versity (USA) und der Universität München und wurde (später) an der Universität Münster zum Dr. phil. promoviert. Er gründete nach mehreren Berufsstationen im In- und Ausland 1989 in München die Maecenata Management GmbH als spezialisiertes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für den gemeinnützigen Bereich und war bis 2011 deren geschäftsführender Gesellschafter. Von 1997 bis 2023 leitete er das Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft, Berlin. 2011 gründete er die Maecenata Stiftung, München und war bis 2024 deren geschäftsführendes Vorstandsmitglied. 2023/2024 war er Leiter des Tocqueville Forums der Stiftung. Seit 6. Mai 2024 ist Strachwitz nicht geschäftsführendes Vorstandsmitglied und senior strategic advisor der Maecenata Stiftung. Nebenbei ist er als freiberuflicher wissenschaftlicher Publizist und als Berater im Stiftungswesen tätig.

Info: www.strachwitz.info/de

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Dr. Rupert Graf Strachwitz Schwerpunkte:

  • Zivilgesellschaft
  • Stiftungswesen
  • Philanthropie
  • Bürgerengagement
  • Politik und Zivilgesellschaft

Beiträge

  • ‚Besondere Helden‘ Blogeintrag von Rupert Graf Strachwitz

    ‚Besondere Helden‘ Blogeintrag von Rupert Graf Strachwitz

    Berlin | 15.11.2020 | ‚Besondere Helden‘: So betitelt die Bundesregierung ihre neuen Werbespots, in denen sich in einer fernen Zukunft Menschen daran erinnern, wie sie im Winter 2020 dadurch zu Helden wurden, daß sie es sich auf der Couch bequem gemacht und nichts getan haben. Das ist zynisch! Unser Land ist zur Zeit voll von Helden: Sie halten unser Land in Gang, sorgen dafür, daß nicht alles auseinanderbricht, indem sie eben nicht auf der Couch liegen und nichts tun.
  • Online-Intensivwebinar zur Zivilgesellschaft am 14. Dezember 2020

    Online-Intensivwebinar zur Zivilgesellschaft am 14. Dezember 2020

    Online-Intensivseminar zu Zivilgesellschaft | 14.Dezember | 10.00 - 12.00 Uhr | Das Seminar vermittelt einen fundierten Einblick in Theorie und Praxis der Zivilgesellschaft. Themen sind u.a. Daten und Fakten, das Verhältnis zwischen Zivilgesellschaft, Staat und Markt, Funktionen und Ziele, Eigensinn und Wirkung, der zivilgesellschaftliche Mehrwert sowie der Blick auf die Zivilgesellschaft weltweit.
  • Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020

    Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020

    Berlin | 02.11.2020 | Wieder keine Reformen für die Zivilgesellschaft! Im 21. Jahrhundert gehört Zivilgesellschaft zu den Trägern der politischen Ordnung. Sie braucht einen Rechtsrahmen, der es ihr erlaubt, ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen und vor der Gesellschaft zu verantworten. Dafür, diesen Rahmen zu schaffen, bezahlen wir unseren Staat. Aber auch dieser Bundestag wird keine Reform verabschieden, die diesen Namen verdient.
  • Herausforderung und Chance: Zehn Thesen zu den Herausforderungen für Zivilgesellschaft und Engagement

    Herausforderung und Chance: Zehn Thesen zu den Herausforderungen für Zivilgesellschaft und Engagement

    Ersterscheinung in Politik & Kultur 11/2020 | 02.11.2020 | Die Coronakrise ist die Spitze eines Eisbergs. Wir befinden uns in einem gewaltigen Umbruch und müssen lernen, damit umzugehen. Aus der Perspektive der Zivilgesellschaft bedeutet dies eine große Herausforderung, bietet aber auch die Chance, ihre Relevanz deutlich zu machen. Rupert Graf Strachwitz stellt dies in zehn Thesen dar.
  • Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

    Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

    Berlin | 02.11.2020 | Schon seit über 20 Jahren wird daher von verschiedenen Seiten eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen angeregt. Bisherige Versuche waren jedoch hinter dem Anspruch, den Rechtsrahmen tatsächlich zu reformieren, weit zurückgeblieben. Der jetzige Versuch ist daher als solcher zu begrüßen. Es bleiben allerdings wesentliche Fragen offen. Darauf konzentriert sich diese Stellungnahme.