Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020

Berlin | 02.11.2020 | Wieder keine Reformen für die Zivilgesellschaft!

Bundeskanzlerin Merkel empfängt Greta Thunberg und Swetlana Tichanowskaja, und das ist gut so. Wenn es heißt „Wir schaffen das!“, vertraut der Staat darauf, daß Zivilgesellschaft zur Stelle ist. Jeden Tag arbeiten Millionen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern haupt- und ehrenamtlich dafür, Bedürftigen zu helfen, auf Mißstände hinzuweisen, über Menschen- und Bürgerrechte, Demokratie und Rechtsstaat zu wachen, freiwillige Gemeinschaften zu bilden, die unsere Gesellschaft zusammenhalten und politisch mitzudenken und mitzugestalten. Ohne all das wäre unsere Gesellschaft verloren!  Aber wenn es darum geht, für die deutsche Zivilgesellschaft einen Rahmen zu schaffen, der von Respekt und von Verständnis für die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zeugt: Fehlanzeige! Zivilgesellschaft, so scheint es, ist der deutschen Berufspolitik dann recht, wenn sie in fernen Ländern stattfindet, dem Staat Arbeit abnimmt oder ihm für die PR zu Diensten ist. Als Wächterin über Freiheits- und Bürgerrechte, schon gar als Mitgestalterin der Politik, ist sie ihr nicht geheuer, wird kontrolliert, schikaniert und nach Kräften ausgegrenzt. Schon längst ist ‚Shrinking Civic Space‘ nicht nur in China und Ungarn ein Thema, sondern auch in Westeuropa, auch in Deutschland. Und in der Pandemie haben wir es wieder erlebt: Die Wirtschaft bekommt Rettungsschirme, die Zivilgesellschaft nicht.

Seit über 25 Jahren kämpfen wir mit vielen anderen für eine grundlegende Novellierung des Zivilgesellschaftsrechts. Anregungen und Vorschläge dazu gibt es zu Hauf, nicht zuletzt 2002 von einer Enquete-Kommission des Bundestags. Seit 1998 steht in den Koalitionsvereinbarungen jeder Bundesregierung, man wolle das Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht reformieren. Aber dann folgt jedes Mal das gleiche Theater. Kurz vor Ende der Legislaturperiode werden wie beim Kölner Karneval Bonbons in die Menge geworfen. So ist es auch jetzt. Auch dieser Bundestag wird keine Reform verabschieden, die diesen Namen verdient. Das ist schandbar!

Vor wenigen Wochen hat das Justizministerium einen Entwurf zur Reform „des Stiftungsrechts“ vorgelegt. Das Bonbon ist die Erleichterung der Fusion von notleidenden Stiftungen. Im übrigen ist der Entwurf jedoch ein bürokratisches Monstrum, viermal so lang wie das bisherige Recht, aber nicht besser und schon gar nicht moderner! Die Vorstellung des 19. Jahrhunderts von der Stiftung als Mündel des Staates wird nicht nur nicht beseitigt, sondern auf die Spitze getrieben. Was wir geboten bekommen, ist die Wunschliste einer regulierungssüchtigen Verwaltung ohne jeden Bezug zur sozialen Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts, der offenbar niemand Einhalt gebietet, darüberhinaus ein juristisch mangelhaftes Machwerk.

Seit letzter Woche berät der Bundestag über Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht. Der Reformbedarf ist dringend; auch dieses Recht atmet den Geist des Obrigkeitsstaates. Aber das zuständige Ministerium hat nicht einmal die Chance, den lange ersehnten grundlegenden Reformentwurf vorzulegen. Statt dessen verteilt das Jahressteuergesetz, das in aller Eile verabschiedet werden soll, wieder ein Bonbon: die Übungsleiterpauschale wird erhöht. Das will eigentlich niemand; es paßt auch nicht in die Landschaft. Aber die Politiker wollen damit ihren Wählern vorgaukeln, die Zivilgesellschaft läge ihnen am Herzen. Fake news!

In Wirklichkeit klammern sich die Strategen in den Parteien an ihr angebliches Monopol der Gestaltung von Politik, bei genauerem Hinsehen ein Kartell mit allen negativen Begleiterscheinungen, die Kartelle nun einmal haben. Die Wirklichkeit schaut ganz anders aus. Die großen Neuerungen werden schon lange in der Zivilgesellschaft vorgedacht und vorgelebt: Umweltbewegung, Gleichstellung von Männern und Frauen und Mauerfall sind drei Beispiele von vielen. Oft unter Einsatz des eigenen Lebens treibt Zivilgesellschaft die Staaten vor sich her – nicht nur in Belarus – und bleibt doch den Bürgerinnen und Bürgern verhaftet und verbunden, auch, aber nicht nur durch millionenfaches bürgerschaftliches Engagement, durch Dienst am Bürger. Die offene Gesellschaft braucht eine starke Zivilgesellschaft gerade in Zeiten wie diesen, in denen ein starker Staat, eine handlungsstarke Regierung zur Abwehr der Gefahr unabdingbar sind. Und antidemokratischen zivilgesellschaftlichen Akteuren müssen wir wirksam entgegentreten können.

Der Bundesfinanzhof hat 2019, gestützt auf geltendes Recht, den Organisationen der Zivilgesellschaft aufgegeben, zwischen (steuerlicher) Gemeinnützigkeit und politischem Engagement wählen zu müssen. Der Gesetzgeber könnte das ändern. Die Parteien versuchen mit aller Macht, das zu verhindern. Eine Mehrheit im Bundesrat hat das gerade wieder getan. Was wir aber brauchen, ist ein modernes Zivilgesellschaftsrecht, das diesen Namen verdient, keine Bonbons, die in Artikelgesetze eingeflochten werden. Anders, als immer wieder behauptet wird, geht es dabei nicht um mehr Geld für Vereine und nicht um die Subventionierung von Freizeitvergnügen. Im 21. Jahrhundert gehört Zivilgesellschaft zu den Trägern der politischen Ordnung. Sie braucht einen Rechtsrahmen, der es ihr erlaubt, ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen und vor der Gesellschaft zu verantworten. Dafür, diesen Rahmen zu schaffen, bezahlen wir unseren Staat, auch dafür, Mißbrauch zu verhüten, nicht dafür, die Zivilgesellschaft zu behindern.

In Bezug auf die konkreten Gesetzgebungsvorhaben heißt dies konkret:

  1. Wir brauchen eine Regelung, die steuerbegünstigten Organisationen gestattet, am politischen Willensbildungsprozeß teilzunehmen.
  2. Wir brauchen die Aufnahme des Einsatzes für Menschen- und Bürgerrechte in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke.
  3. Wir brauchen eine gesetzliche Verpflichtung aller steuerbegünstigten Körperschaften, öffentlich verfügbare Auskünfte zu Mittelherkunft, Mittelverwendung und Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen.
  4. Wir brauchen ein liberales, nicht ein obrigkeitsstaatliches Stiftungsrecht.

Die moderne Demokratie bedarf offenkundig einer Weiterentwicklung. Daß populistische, autoritäre Anführer in demokratischen Verfahren Macht übernehmen können, sollte Warnung genug sein! Eine starke, unabhängige dritte Kraft neben Staat und Wirtschaft ist eine Verteidigerin der partizipativen Demokratie, nicht ihre Gegnerin. Ihr den Rahmen zu bieten, den sie verdient, muß unser Ziel sein.

Stellungnahmen und ergänzende Papiere zu den angeblichen Reformvorhaben finden Sie hier:

Zu Frage des Rettungsschirms finden Sie näheres hier:

Basiswissen zur Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa finden Sie hier:

Kontakt: Dr. Rupert Graf Strachwitz, rs@maecenata.eu, T 0173 5778676

Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Vorstand der Maecenata Stiftung
rs@maecenata.eu

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