11.07.2022 | Virtuelle Mitgliederversammlungen doch möglich ?
Nachdem der Rechtsausschuß des Bundestags in der vergangenen Woche einen Gesetzesentwurf verabschiedet hatte, der zwar Aktiengesellschaften und Genossenschaften auf Dauer virtuelle Hauptversammlungen ermöglicht, wenn die Corona-bedingte Sonderregelung am 31. August 2022 ausläuft, nicht aber virtuelle Mitgliederversammlungen für Vereine, wurde heute eine Initiative des Bundesrats mit diesem Ziel bekannt. Dem Bundestag liegt der Entwurf seit 1. Juli vor (https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002532.pdf).
Nicht nach der vorgeschlagenen Änderung von § 32 BGB selbst, aber nach der Begründung soll die dauerhafte Regelung für alle Vereins- und Stiftungsorgane gelten.
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