Transparenz in der Zivilgesellschaft

Opusculum 46 | 01.12.2010 | Zur Verschwiegenheit und Transparenz gemeinwohlorientierter Akteure

 

Verschwiegenheit und Transparenz gemeinwohlorientierter Akteure

I. Einführung: Das Verschwiegenheitsgebot im gemeinwohlorientierten Handeln

Zu den zentralen kulturellen Rahmenbedingungen, in die das Tätigwerden für das gemeine Wohl traditionell eingebettet ist, gehört die Forderung, dies möglichst heimlich zu tun. „Habet acht, daß Ihr Eure Gerechtigkeit nicht übt vor den Leuten, um von Ihnen gesehen zu werden; wo nicht, so habt Ihr keinen Lohn vor Eurem Vater in den Himmeln. Wenn Du nun Almosen gibst, so laß nicht vor Dir her posaunen, wie die Heuchler tun in den Synagogen und auf den Gassen, damit sie von den Leuten gepriesen werden. Wahrlich, ich sage Euch: Sie haben ihren Lohn dahin. Wenn aber Du Almosen gibst, soll Deine linke Hand nicht wissen, was Deine rechte tut, damit Dein Almosen im Verborgenen sei; und Dein Vater, der ins Verborgene sieht, wird es Dir vergelten.“ So findet diese Forderung im Neuen Testament ihren Ausdruck. Sie gehört zur Bergpredigt und damit zum Kern des sozial-ethischen Forderungskatalogs des christlichen Glaubens. Ähnliches findet sich in Teilen auch in der griechisch-römischen, jüdischen oder islamischen Tradition, nirgendwo allerdings so ausgeprägt wie hier. Um den Rang dieser Aussage zu verdeutlichen, sei an das andere Bibelwort erinnert: „Du sollst den Herrn Deinen Gott lieben … Dies ist das größte und erste Gebot. Das zweite ist ihm gleich: Du sollst Deinen Nächsten lieben wie Dich selbst. An diesen zwei Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten“. Stärker als in jeder anderen religiösen Kultur erhält die Ausübung von Nächstenliebe hierdurch eine absolute Priorität.

 

Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Vorstand der Maecenata Stiftung
rs@maecenata.eu

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