Kommentar: Ist Zivilgesellschaft eine marxistische Erfindung?

Vor einigen Tagen erschien in den sozialen Medien ein Post, der auf eine Webseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verwies. Dort ist zu lesen, der italienische Theoretiker Antonio Gramsci habe „unter anderem“ den Begriff Zivilgesellschaft entwickelt (https://www.bmz.de/de/service/lexikon/zivilgesellschaft-14976). Da nun Gramsci Marxist gewesen sei, folgerte der Autor des Posts, gehörten Begriff und Phänomen der Zivilgesellschaft zur marxistischen Ideologie. Das ist nicht ganz neu, aber richtig ist daran nur, daß Gramsci (1891-1937) in der Tat Marxist war. In seiner langjährigen politischen Haft unter Mussolini verfaßte er die ab 1948 veröffentlichten Gefängnishefte (ital. Quaderni del carcere), die unabhängig von ihrem ideologischen Hintergrund als wichtiger Beitrag zur politischen Philosophie des 20. Jahrhunderts gelten. Darin teilt Gramsci, ausgehend von der marxistischen Vorstellung von Basis und Überbau, diesen Überbau in höchst unorthodoxer Weise. Er fragt nach den Gründen für die stabile Ordnung westlicher Staaten und macht dafür die Existenz einer società civile (dt. Zivilgesellschaft) verantwortlich, worunter er „die Gesamtheit aller nichtstaatlichen Organisationen, die auf den ‚Alltagsverstand und die öffentliche Meinung‘ Einfluss haben“ versteht. Den Überbau sieht er also geteilt zwischen Staat und Zivilgesellschaft und stellt fest: „Im Osten war der Staat alles. […] Im Westen bestand zwischen Staat und Zivilgesellschaft ein richtiges Verhältnis, und beim Wanken des Staates gewahrte man sogleich eine robuste Struktur der Zivilgesellschaft.“ (Gramsci, Gefängnishefte, Bd. 4, Heft 7, § 16).

Den Begriff Zivilgesellschaft als solchen hat aber Gramsci keineswegs geprägt. Er wurde wohl zum ersten Mal 1420 eingeführt – von Leonardo Bruni, der eine lateinische Übersetzung der ‚Politik‘ des Aristoteles vorlegte und dort den Begriff polis mit societas civilis übersetzte. Seitdem taucht er immer wieder in der politischen Theorie auf, besonders prominent bei Adam Smith, der als Begründer des modernen Kapitalismus gilt, und Adam Ferguson, der 1767 eine Schrift mit dem Titel ‚An Essay on the History of Civil Society‚ veröffentlichte. Beiden kann auch nicht im weitesten Sinn eine Verbindung zur politischen Religion von Karl Marx unterstellt werden, der auch den Begriff Zivilgesellschaft nicht gebraucht hat. Festzuhalten ist aber, daß sich die Bedeutung des Begriffs im Lauf der Jahrhunderte verschoben hat. Dies hat unter anderem mit der Ausdifferenzierung der modernen Gesellschaft zu tun, in der die polis altgriechischer Prägung eben nicht mehr als alleiniges gesellschaftliches Kollektiv angesehen werden kann.

Ob nicht schon Aristoteles und seine Nachfolger Wunsch und Wirklichkeit ein wenig verwechselt haben, mag dahinstehen. Jedenfalls sind freiwillige, von Sippen und staatlichen Kollektiven unterscheidbare Gemeinschaften spätestens seit der sogenannten Achsenzeit (um das 5. Jahrhundert v. Chr.) durchaus bekannt. Interessant ist, daß Georg Wilhelm Friedrich Hegel in seiner 1820 erschienenen Rechtsphilosophie die Gesellschaft in Staat und bürgerliche Gesellschaft teilte, wobei er letzterer sowohl die Wirtschaftsunternehmen als auch die zu seiner Zeit zahlreich entstehenden „Korporationen“ zuordnete. Es verwundert insofern nicht, daß in deutschen Ausgaben von Ferguson civil society (bis heute!) konstant, aber nach heutigem Verständnis falsch als ‚bürgerliche Gesellschaft‘ übersetzt wird.

Die im frühen 19. Jahrundert in Vergessenheit geratene Begrifflichkeit, die nicht zuletzt dem Anspruch des aufkeimenden National- und Wohlfahrtsstaates entgegenstand, wurde erst in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts zu neuem Leben erweckt. Durchgesetzt hat sich nicht ganz überraschend die Dreiteilung in Zivilgesellschaft, Markt und Staat. Dabei konnte Gramscis Teilung des öffentlichen Raums hilfreich sein, allerdings gerade nicht für den späten, mit zunehmenden inneren Widersprüchen kämpfenden Marxismus. Vielmehr ließen sich, zunächst im angelsächsischen Raum, damit Phänomene begrifflich fassen, die schon Alexis Tocqueville (1835/1840) beobachtet und beschrieben hatte und die eher einem liberal-demokratischen Gesellschaftsmodell zuzuordnen sind. Durchgesetzt hat sich im übrigen auch der Begriff ‚Zivilgesellschaft‘ als deutsche Übersetzung des englischen civil society, ob er nun im deutschen als besonders glücklich gewählt erscheint oder nicht.

Der konservative Staatsrechtslehrer und Richter am Bundesverfassungsgericht Ernst Wolfgang Böckenförde referierte in einem 1971 erschienenen Aufsatz: „In der modernen Soziologie, insbesondere soweit sie systemtheoretisch geprägt ist, hat sich der Sprachgebrauch durchgesetzt, den Staat als ein „Untersystem“ der Gesellschaft zu bezeichnen, und zwar als dasjenige Untersystem, dessen Funktion die Produktion politische Entscheidungen und deren Durchsetzung ist (Niklas Luhmann, Grundrechte als Institution, 1965, S. 15 ff.). Hier wird der Begriff Gesellschaft weiter gefaßt, nämlich als das Gesamt zwischenmenschlicher Beziehungen.“ (Böckenförde, Die Bedeutung der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft im demokratischen Sozialstaat der Gegenwart. APuZ 49/1971). Daraus folgt, daß es weitere „Untersysteme“ gibt oder geben kann. Jedenfalls erscheint es legitim, sich darauf und viele andere Theoretiker der Zivilgesellschaft neben den regelmäßig genannten Jürgen Habermas und Ralf Dahrendorf zu berufen, wenn es darum geht, unabhängig von den ohne Zweifel starken Einflüssen anglo-amerikanischer Gesellschaftstheorie auch eine europäische Theorie der Zivilgesellschaft aufzuzeigen. Mit orthodoxem Marxismus hat keiner dieser Theoretiker etwas zu tun, ebensowenig der 1925 in Paris geborene, in Prag aufgewachsene, in London und Cambridge und schließlich wieder in Prag lehrende und dort 1995 verstorbene Anthropologe und Philosoph Ernest Gellner, der 1994 in seinem Buch Conditions of Liberty  – Civil Society and its Rivals eine Dichotomie zwischen freiheitlichen und autoritären, als politische Religionen bezeichneten Ordnungsvorstellungen aufmachte und die Zivilgesellschaft eindeutig dem von Karl Popper entworfenen Konzept einer offenen, freiheitlichen Gesellschaft zuordnete.

Die Liste weiterer erfolgreicher Versuche, die Zivilgesellschaft theoretisch in der freiheitlichen Gesellschaft zu verorten, ließe sich geradezu beliebig verlängern. Genannt seien hier stellvertretend Gabriel A. Almond & Sidney Verba: The Civic Culture (London 1989), und Jean Cohen & Andrew Arato: Civil Society and Political Theory – Studies in Contemporary German Social Thought (Cambridge MA 1994).

Das Konzept der Zivilgesellschaft als eigenständige Arena im öffentlichen Raum hat, so läßt sich jedenfalls zeigen, eine lange gewachsene historische Tradition und ein gesichertes politiktheoretisches Fundament. Sie umfaßt heterogene Akteure, die dennoch gemeinsame Merkmale aufweisen, die insgesamt keiner geistigen oder politischen Strömung im engeren Sinn einseitig zugeordnet werden können, die aber eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren eines Konzepts einer modernen offenen, demokratisch strukturierten Gesellschaft bilden.

Insofern läßt sich der Versuch, über einen Post das Konzept der Zivilgesellschaft in die Nähe des Marxismus zu rücken und damit als „links-extrem“ zu desavourieren, vielleicht auch als vorsätzlicher Desinformationsversuch deuten. Jedem, der sich informieren will, stehen dafür umfangreiche Quellen zur Verfügung. Aus unserem Haus seien beispielhaft genannt:

1) Rupert Graf Strachwitz, Eckhard Priller, Benjamin Triebe: Handbuch Zivilgesellschaft. Berlin/Boston: De Gruyter 2020 und Bundeszentrale für politische Bildung 2020.

2) Rupert Graf Strachwitz: Basiswissen Zivilgesellschaft. Berlin: Maecenata (Opusculum Nr. 140) 2020. https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/68884.

Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Vorstandsmitglied der Maecenata Stiftung
rs@maecenata.eu

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