Politische Neutralität von zivilgesellschaftlichen Organisationen

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Die Diskussion um ein angebliches Neutralitätsgebot für zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO) flammt seit Jahren immer wieder auf – zuletzt verstärkt durch politische Anfragen, öffentliche Angriffe und strategische Verunsicherungskampagnen. Doch vieles, was behauptet wird, hält einer juristischen Prüfung nicht stand. Die Autoren Roland Roth, Sebastian Unger und Sascha Nicke legen in dieser neuen Publikation klar dar: Das geltende Recht verlangt keine Entpolitisierung der Zivilgesellschaft. Das „Prinzip der staatlichen Neutralität“ gilt primär für Amtsträger*innen, nicht jedoch für ZGO. Wenn eine ZGO steuerlich privilegiert wird und gemeinnützig ist, darf sie politisch wirken, muss aber zweckgebunden, sachlich und parteipolitisch neutral bleiben. Wenn sie staatliche Förderungen erhält, muss sie im Einzelfall und in Abhängigkeit vom Zuwendungsbescheid parteipolitisch neutral sowie entsprechend den Förderrichtlinien handeln. Ein generelles Verbot existiert für ZGO dementsprechend weder für ihre politische Betätigung noch für ihren Einsatz für die Grundwerte des Grundgesetzes.

Um mehr Klarheit zu schaffen und der Einschüchterungsstrategie der AfD klare rechtliche Grundsätze entgegenzusetzen, wird empfohlen:

  • Modernisierung der des Gemeinnützigkeitsrechts mit dem Ziel, ZGOs darin zu stärken, einen Beitrag zur politischen Willensbildung zu leisten. Auszuschließen sind davon lediglich ZGOs, die eindeutig als Vorfeldorganisationen bestimmter Parteien agieren. Erinnert sei hier an den alten, angesichts der deutschen Parteienstaatstradition „revolutionären“ Vorschlag von Michael Bürsch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zu ergänzen: „Die Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“.
  • Überarbeitung des Konzepts der „wehrhaften Demokratie“, das ZGOs auch unabhängig von einem Parteienverbot ermutigt, für die Grundwerte der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzutreten. Dabei geht es nicht um das Sammelsurium der Bestimmungen, die in den letzten Jahrzehnten mit diesem Konzept verbunden worden sind. Maßstab sollte die 2017 vom Bundesverfassungsgericht im 2. NPD-Verbotsurteil formulierte Neufassung des Schutzgutes freiheitlich demokratische Grundordnung mit ihren drei zentralen Grundprinzipien Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit sein.

Über die Autor*innen

Prof. Dr. Roland Roth lehrte zuletzt Politikwissenschaft am Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Magdeburg-Stendal. Er arbeitete zuvor u.a. als Research Fellow an der University of California in Santa Cruz (UCSC) und am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) sowie als Gastprofessor an der Universität Wien. Roland Roth ist Mitbegründer des »Komitees für Grundrechte und Demokratie« (Köln) und war sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements«. Er ist in verschiedenen wissenschaftlichen Beiräten und Stiftungen zu den Themen Demokratieentwicklung, Zivilgesellschaft, Kinder- und Jugendbeteiligung, Integration und Rechtsextremismus tätig.

Prof. Dr. Sebastian Unger ist Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied im Vorstand des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. Ein Forschungsschwerpunkt ist das Recht der Zivilgesellschaft. Sebastian Unger beschäftigt sich hier vor allem den verfassungsrechtlichen Grundlagen und den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlichen Engagements. In einem größeren Gutachten hat er 2020 im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte Zulässigkeit und Grenzen einer politischen Betätigung steuerbegünstigter zivilgesellschaftlicher Organisationen erörtert.

Dr. Sascha Nicke ist promovierter Historiker und arbeitet als Programm Manager für das Tocqueville Forum bei der Maecenata Stiftung. In seiner Arbeit fokussiert er sich u.a. auf die Untersuchung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa.

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Dr. Sascha Nicke

Programm Manager für das Tocqueville Forum
sn@maecenata.eu

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