Rezension des Buches ‚Lauter gute Leute‘ von Stefanie Lünsmann-Schmidt

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Rezension

Lauter gute Leute – Das Ehrenamt
in den sozialen Diensten zwischen
Legitimationsnutzen und
Transaktionskostenregulierung

von Stefanie Lünsmann-Schmidt

Lauter gute Laune Buch

Warum sie den etwas flapsigen und herablassenden Buchtitel gewählt hat, erschließt sich nicht. Der vorgelegte Band stellt nämlich eine Qualifizierungsarbeit dar, mit der Stefanie Lünsmann-Schmidt an der Universität Bamberg bei dem Arbeitswissenschaftler Olaf Struck promoviert wurde. Es verwundert von daher nicht, dass die Autorin das „Ehrenamt“, genauer das bürgerschaftliche Engagement mit einer hauptamtlichen Tätigkeit in Beziehung setzt, was in der klassischen Zivilgesellschafts- und Engagementforschung wenig Beachtung findet. Dies ist auf den ersten Blick ein interessantes Experiment. Lünsmann-Schmidt fragt, subsummiert unter der Forschungsfrage, warum Organisationen, die soziale Dienstleistungen anbieten, „Ehrenamtliche“ einbinden, ob nicht die Kosten für die Betreuung von und Minimalzahlungen an „Ehrenamtliche“ die Organisationen genauso wie oder vielleicht noch mehr belasten als ihnen die oft argumentativ benutzte Ersparnis gegenüber der Beschäftigung hauptamtlicher Mitarbeitender zugute kommt. Die Debatte über eine Ersatzfunktion ist nicht neu. Im Bundestagswahlkampf 2002, der unmittelbar auf die Vorlage des Abschlussberichts der Enquete-Kommission ‚Zukunft des brügerschaftlichen Engagements‘ folgte, war es den Gewerkschaften bspw. ein Anliegen, dass sich die Politiker nicht, wie es das Hochwasser an Donau, Elbe und Oder und der dort massiv zu beobachtebde Einsatz von Engagierten nahelegten, ständig mit diesen präsentierten und deren hohes Lied sangen, weil sie in ihnen Wettbewerber um Arbeitsplätze sahen. Der Rezensent erinnert sich dagegen als Teilnehmer an Tarifverhandlungen mit Sozialversicherungsträgern in den 1970er Jahren, wie diese den Wettbewerb der Anbieter nutzten, um aus Kostengründen einen möglichst hohen Anteil an „ehrenamtlichen Kräften“ vertraglich festzuschreiben. Dass seit dem Umfang und Bedeutung des „Ehrenamts“ in den sozialen Diensten schleichend immer weiter zurückgegangen sind, während sie insgesamt zugenommen haben, steht außer Frage. Monetäre Anreize haben daran ebensowenig etwas zu ändern vermocht wie PR-Kampagnen und politische Appelle. Insofern kann man verstehen, dass es reizvoll ist zu fragen, ob nicht der Aufwand inzwischen den Ertrag übersteigt. Und diese Frage einmal allein aus betriebswirtschaftlicher Perspektive zu stellen, ist legitim.

Die Autorin beginnt mit einem historischen Abriss, der am Beginn des 19. Jahrhunderts einsetzt. Allerdings blendet sie wesentliche Faktoren weitgehend aus, bspw. die bis in die 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts starke Verankerung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in einer religiösen Gemeinschaft mit allen daraus erwachsenden Verpflichtungen, die eine facettenreiche Entwicklung der sozialen Dienste bedingte. Der sich entwickelnde Verfassungs-, Gewährleistungs- und Wohlfahrtsstaat war andererseits zwingend darauf angewiesen, dass die großen Kirchen ebenso wie die Arbeiterbewegung das Angebot sozialer Dienstleistungen aktiv unterstützten. Es ist kein Zufall, dass die allein auf staatsbürgerschaftliche Solidarität bauenden Organisationen Deutsches Rotes Kreuz und Paritätischer Wohlfahrtsverband mit den beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, Caritas und Diakonie, sowie der Arbeiterwohlfahrt, die alle auf eine an sie gebundene Solidarität zählen konnten, nur bedingt mithalten konnten. Das gesamte soziale Ehrenamt mit vom Staat verordneten Bürgerpflichten zu verknüpfen, wird insofern der Realität nicht gerecht. Selbst zum Ende des 20. Jahrhunderts, als kirchliche und Milieu-Bindungen stark abnahmen, konnte das praktische Engagement noch am ehesten den Auflösungserscheinungen widerstehen, wenngleich die großen Verbände in den Strudel der massiven Skepsis gegenüber großen Organisationen gerieten, von der Gewerkschaften und Parteien ebenso betroffen waren wie große Vereine und Verbände und sogar große Unternehmen. Die Verbändedemokratie der 1950er bis 1980er Jahre hat einer ungleich komplexeren Interaktion verschiedener Akteure, darunter einer heterogenen Zivilgesellschaft, im öffentlichen Raum Platz gemacht, auch wenn der Staat versucht, an alten Governance-Modellen festzuhalten oder, bspw. mit new public management, solche einzuführen, die unbezahltes Arbeiten gar nicht als Kategorie erfassen.

Spätestens hier wird ein Dilemma sichtbar, das sich die Autorin selbst eingebrockt hat. In zwei Fußnoten (S. 1 und 26) gliedert sie gewissermaßen den Stand der Entwicklung der Zivilgesellschaft (in der 80 % des Engagements verwirklicht werden) einschließlich der Begrifflichkeiten aus ihrer Forschung aus. Dadurch gewinnt diese zwar einen definierten Rahmen, aber entfernt sich vom Forschungsgegenstand. Bspw. gibt es gute Gründe dafür, das im Kern unbezahlte und freiwillige Engagement nicht mehr als „Ehrenamt“ zu benennen, weil dieser Begriff dadurch kontaminiert ist, dass er auch hochdotierte nebenamtliche Leitungsfunktionen in großen Organisationen einschließt. Diese sind aber hier nicht gemeint. Zudem wird zwischen der Erwirtschaftung von Gewinnen und der Ausschüttung von Gewinnen an Mitglieder oder Gesellschafter und Gesellschafterinnen (einem wesentlichen Kennzeichen einer zivilgesellschaftlichen oder Nonprofit-Organisation) nicht trennscharf unterschieden, sodass der falsche Eindruck entsteht, Menschen würden freiwillig und unentgeltlich für Organisationen, die Wirtschaftsunternehmen vergleichbar sind, arbeiten oder dafür ausgenützt werden.

Aus ihrer empirischen Untersuchung zieht die Verfasserin den Schluss, die beiden am häufigsten genannten Argumente für den Einsatz von „Ehrenamtlichen“ träfen in Wirklichkeit nicht zu. Weder ein Bekenntnis zu Tradition und Selbstverständnis der freien Wohlfahrtspflege noch ein wirtschaftlicher Vorteil durch den Einsatz von unbezahlten Mitarbeitenden seien tatsächlich ausschlaggebend. Vielmehr habe dieser etwas mit der Legitimation und einer angeblichen Qualität der Dienstleistung zu tun. Dazu zwingt sie einzelne Argumente in einen Begründungszusammenhang, der aber weder aus dem empirischen Befund noch theoretisch hergeleitet wird. Das wichtige Argument, dass die freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit vielleicht nicht notwendigeraber immerhin möglicherweise einen anders gearteten und für den Betreuungserfolg nicht unwichtigen Kontakt zu den Empfängerinnen und Empfängern der Dienstleistungen (wenig schön durchgehend als Klienten bezeichnet) aufbaut, wird ausgeblendet, von einem beiderseitigen Geben und Empfangen ganz zu schweigen. Dies wäre aber zumindest ein Grund, warum gesellschaftstheoretisch ein allein mit hauptamtlich beschäftigten Mitarbeitenden organisierter Wohlfahrtsstaat defizitär erscheinen muss, weil so die Desintegration der Gesellschaft nicht nur nicht bekämpft, sondern geradezu gefördert wird. Zudem ist demokratietheoretisch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen, die ein Bedürfnis zu geben haben, sich in großer und wohl wachsender Zahl für die Gemeinschaft aber vorwiegend ganz praktisch, d. h. in Dienstleistungen, engagieren wollen. Hinzu tritt der gesellschaftpragmatische Grund, dass die Vorhaltung von hauptamtlichen Reserven für Notfälle von der Art einer Pandemie oder eines Hochwassers in hinreichendem Umfang weder vernünftig noch bezahlbar wäre. Vielmehr muss es darauf ankommen, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger so zu motivieren und zu qualifizieren, dass die Gesellschaft in erwartbaren Notsituationen handlungsfähig und resilient ist. Insofern greift Frau Lünsmann-Schmidts Ansatz nicht nur zu kurz, sondern die vorliegende Arbeit kommt auch zur Unzeit, denn Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben ebenso wie Prognosen für die nächste Zukunft deutlich gemacht, dass eine periodengebundene Betrachtung des betriebswirtschaftlichen Nutzens Faktoren wie Resilienz, Vorsorge, Reserve und dergl. zum Nachteil der Betriebsfähigkeit ausgeblendet hat. All dies auf die Seite zu stellen, wird dem Forschungsgegenstand eben doch nicht gerecht.

So sehr es daher spannend erscheint, alle übergeordneten Gesichtspunkte einmal auszublenden und die gestellte Forschungsfrage durchzudeklinieren, so sehr ist doch Skepsis angebracht, wenn die Ergebnisse theoretisch überhöht oder als neuer Gestaltungsansatz dargestellt werden. Gerade die Wohlfahrtsverbände haben sich in jüngster Zeit – zum Teil noch sehr zaghaft – auf den Weg gemacht, sich deutlicher von Unternehmen und Wohlfahrtsbehörden abzugrenzen und eine ursächlich zivil-gesellschaftliche Legitimation in den öffentlichen Raum einzubringen. Dazu kann man sie nur dringend ermuntern. Zu dieser Legitimation aber gehört ebenso wie zu einer Demokratie wesentlich das Angebot, bürgerschaftliches Engagement anzunehmen und zu organisieren.

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Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Vorstandsmitglied der Maecenata Stiftung
rs@maecenata.eu

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