06.07.2022 | Vereine und Digitalisierung: Ein Schritt zurück
Wenn man der soeben veröffentlichten Ausgabe (Nr. 350) von ‚Heute im Bundestag‘ glauben kann, wird die zur Zeit bis 31. August 2022 befristete Möglichkeit, Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Mitgliederversammlungen von Vereinen online abzuhalten, nur für die Aktiengesellschaften (und – neu – auch Genossenschaften) auf Dauer gestellt. Dies soll morgen im Plenum des Bundestags beschlossen werden. Es ist völlig unverständlich, warum die Vereine (und Stiftungen) davon ausgenommen werden, denn das Grundproblem ist das gleiche, und die Vereine und Stiftungen haben sich durch Corona genauso an Online-Versammlungen gewöhnt.
Der Bundestag wird dringend aufgefordert, dies noch zu korrigieren.