Statement zum geplanten Demokratiefördergesetz am 22. Juni 2022

24.06.2022 I Rupert Graf Strachwitz war Sachverständiger im Fachgespräch im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement zum geplanten Demokratiefördergesetz am 22. Juni 2022

Unser Direktor Rupert Graf Strachwitz war am 22. Juni als Sachverständiger in den Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement geladen. Zum geplanten Demokratiefördergesetz nahm er Stellung:

Es besteht gewiß kein Dissens darüber, daß die Demokratie als Ordnungskonzept, Staatsform und, wie John Dewey 1916 schrieb, als Lebensform, ständiger Pflege und Förderung bedarf. Selbst in Gesellschaften, die wir für gefestigt oder geradezu exemplarisch demokratisch gehalten haben, waren und sind, wie wir wissen, Erschütterungen und Beeinträchtigungen vielfältiger Art niemals auszuschließen. Sie ist und bleibt vulnerabel; zudem ist Demokratie nicht gleich Demokratie. Es gibt zahlreiche legitime und durchaus akzeptable Varianten, von denen die repräsentative, parlamentarische, föderale Demokratie deutscher Prägung eine ist. Gerade diese erscheint in ihren Funktionsmechanismen relativ komplex und ist daher vielleicht noch mehr als andere darauf angewiesen, periodisch daraufhin überprüft zu werden, ob sie hinreichend resilient ist. In diesem Zusammenhang darf eine ehrliche Selbsteinschätzung nicht fehlen.

Zu den Entwicklungen, die spätestens seit 1989/90 einen erheblichen Einfluß auf die Gestaltung der Demokratie in Deutschland gehabt haben, gehören

1. nach dem Triumph der Zivilgesellschaft bei der Überwindung des undemokratischen Sozialismus das Heranwachsen dieser Zivilgesellschaft zu einer starken Gruppe von Akteuren, die über vielfältige  Funktionen – von Dienstleistungen über Gemeinschaftsbildung bis zur Themenanwaltschaft – einen
neuartigen bürgerschaftlichen Raum geschaffen haben, der seine soft power in die Entwicklung des öffentlichen Raums und der Gesellschaft positiv einbringt;

2. im gleichen Zeitraum das exponentielle Wachstum der globalen Marktwirtschaft mit zahlreichen neuen Akteuren, die insbesondere aber nicht nur infolge der kommunikativen Revolution dem Miteinander der Menschen und dem öffentlichen Raum, in dem sie sich bewegen, ein grundlegend neues Gepräge gegeben haben.

Hinzu treten weitere Phänomene wie die Internationalisierung von Politik (Deutschland hat in über 300 internationalen Abkommen Souveränitätsrechte abgegeben), Überforderungs- und Versagenstatbestände im staatlichen Gewährleistungsbereich und die Entstehung illiberaler, undemokratischer, populistischer oder sogar totalitärer Bewegungen, die die Demokratie herausfordern.

All dies ist Grund genug, sich seitens des Parlaments mit der Frage der Entwicklung der Demokratie sehr ernsthaft auseinanderzusetzen. Dabei kann und sollte die Frage, welchen Stellenwert bürgerschaftliches Engagement dabei hat, was dieses Engagement dazu beitragen kann, eine zentrale Rolle spielen, denn ja, das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihr Gemeinwesen ist für die Demokratie unabdingbar. Dafür bildet die Zivilgesellschaft die Arena, in der sich 80% dieses Engagements konkretisieren. Von Tocqueville und Habermas bis Putnam und Dahrendorf zieht sich die lange Kette der Theoretiker der Politik, die diesen Zusammenhang überzeugend nachgewiesen haben. Der Bundeskanzler hat dem Rechnung getragen, als er am 5. Mai 2022 den Teilnehmern der C7-Satellitenkonferenz zur G-7-Konferenz zurief:

„Demokratie braucht eine lebendige Zivilgesellschaft. Es [sic] braucht Sie! Gerade in diesen Zeiten. […] Ihre Expertise, Ihr Rat und Ihre Erfahrung sind heute mehr gefragt denn je. Gerade auch weil wir beobachten, wie weltweit Handlungsspielräume für zivilgesellschaftliches Engagement eingeschränkt werden.“

Diesem Anspruch wird das, was wir bisher über das geplante Demokratiefördergesetz wissen, in keiner Weise gerecht. Das Diskussionspapier verwechselt – ob absichtlich oder unabsichtlich, sei dahingestellt – unterschiedliche Bedeutungen von Demokratie ebenso wie von Förderung. Es beschränkt sich darauf, dem Bund finanzielle Optionen zu eröffnen, die bisher den Ländern und Kommunen eröffnet sind, spricht also durchgehend von ‚Förderung‘ im Sinne von Subventionen und eben nicht von Beförderung, Entwicklung oder Optimierung. Verräterisch ist der mehrfache Verweis auf die Bundeshaushaltsordnung. Es geht, so wird deutlich, auch um mehr staatliche Überwachung und Kontrolle.

Dies, so muß man klar sagen, ist der falsche Weg! Es wird zur Unrecht der Eindruck erweckt, der Gesetzgeber wolle sich an der Weiterentwicklung unserer Demokratie aktiv beteiligen. In Wirklichkeit geht es nur um eine Verlagerung von Zuständigkeiten für eine Subventionierung. Was wir brauchen, ist dagegen der Einstieg in eine Debatte. Dazu taugt kein Referentenentwurf und, wie die sogenannte Fachkonferenz gezeigt hat, auch keine konventionelle Podiumsveranstaltung mit Ministerinnen. Eine Enquete-Kommission, die die Gefährdungen, nicht nur die von rechts, sondern auch die aus der Mitte der Gesellschaft benennt, wäre besser. Sie könnte vielleicht herausarbeiten, wo es nutzbare Entwicklungspotenziale gibt – in neuen partizipativen Ansätzen, in einem offenen Dialog mit einer unabhängigen Zivilgesellschaft auf gleicher Augenhöhe, in einem unvoreingenommenen Blick auf gute und schlechte Beispiele im Ausland. Italien bietet da mit seinen Erweiterungen des Rechtsrahmens gutes Anschauungsmaterial. Es kann und darf nicht darum gehen, auch dieses wie so viele andere Themen mit Geld zuzuschütten. Ein intensiver Lern- und Diskursprozeß ist angesagt.

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Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Vorstand der Maecenata Stiftung
rs@maecenata.eu

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