Presseinformation: Auf einen Missbrauch soll ein Rechtsbruch folgen

03.03.2022 | Zum Schicksal der Stiftung Klima-und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2021 gründete das Land Mecklenburg-Vorpommern mit massiver finanzieller Unterstützung der Nordstream 2 AG die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV als Stiftung bürgerlichen Rechts. Nun verkündet die Landesregierung, sie wolle diese Stiftung so schnell wie möglich liquidieren. Dazu ist folgendes festzustellen:

  1. Die Gründung der Stiftung stellte von Anfang an einen Missbrauch der Rechtsform ‚Stiftung des bürgerlichen Rechts‘ dar.
  2. Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung auf der Grundlage der vorgelegten Satzung wäre jedem privaten Stifter wegen erheblicher Mängel mit Sicherheit versagt worden.
  3. Die Unabhängigkeit der Stiftung war wegen des dominierenden Einflusses der Landesregierung zu keinem Zeitpunkt gegeben.
  4. Die kritische Feststellung, die Umweltstiftung sei faktisch eine Gazprom-Stiftung, ist wegen der überragenden finanziellen Beteiligung der Gazprom-Tochter Nordstream 2 AG zutreffend.
  5. Dennoch wäre eine „Liquidierung“ der Stiftung eindeutig rechtswidrig, weil die Auflösung einer Stiftung bürgerlichen Rechts an Bedingungen geknüpft ist, die hier NICHT zum Tragen kommen. Insbesondere darf eine solche Stiftung gerade nicht deswegen aufgelöst oder von Amts wegen aufgehoben werden, weil der Stifter (hier das Land Mecklenburg-Vorpommern) es sich anders überlegt hat.
  6. Einen solchen Rechtsbruch mittels Weisung an die Stiftungsaufsichtsbehörde des Landes durchzusetzen, hätte unabsehbare Folgen für die Stabilität des Rechtsinstituts Stiftung in Deutschland und erinnert an den Umgang mit Stiftungen in der NS-Zeit. Vor einem solchen Schritt ist dringend zu warnen.
  7. Einziger Ausweg ist eine Änderung der Stiftungssatzung im Rahmen des geltenden Rechts, die den Einfluß des Landes auf ein vernünftiges Maß zurückführt, den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ebenso wie Mängel der Satzung beseitigt und mit Hilfe geeigneter unabhängiger Persönlichkeiten in den Organen der Stiftung eine nachhaltige Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke der Stiftung aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungsvermögens sicherstellt.

Für weitere Informationen und Nachfragen steht zur Verfügung:

Dr. Rupert Graf Strachwitz: rs@maecenata.eu.

Marianne Sievers

mas@maecenata.eu

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Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Vorstandsmitglied der Maecenata Stiftung
rs@maecenata.eu

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