PRESSEINFO: Bundesrat lehnt Neuregelung der politischen Mitwirkung der Zivilgesellschaft ab

Ein erster Kommentar von Rupert Graf Strachwitz

Berlin, 09.10.2020

Sind es wirklich originäre Länderinteressen? Oder ist es die politische Fehleinschätzung einer politischen Partei, die dafür gesorgt hat, daß die Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat, zivilgesellschaftlichen Organisationen das Recht auf politische Mitgestaltung einzuräumen, keine Mehrheit gefunden hat?

Seit langem hofft die Zivilgesellschaft darauf, daß der unselige Streit, den die Finanzverwaltung durch den Entzug der Gemeinnützigkeit von ATTAC vom Zaun gebrochen hat, durch eine klare Regelung beendet wird. Sie fordert ein Gemeinnützigkeitsrecht, das der Bedeutung der Zivilgesellschaft in der modernen Welt gerecht wird. Im Bundesfinanzministerium findet diese Forderung inzwischen Verständnis. Man arbeitet daran.

Der Vorschlag des Finanzausschusses war kein großer Wurf. Aber immerhin: Im Jahressteuergesetz sollte wenigstens dieser wichtige Punkt mal abgearbeitet werden. Die Mehrheit im Bundesrat war dagegen. Stattdessen wurde erneut an der Ehrenamtspauschale gedreht, einem Relikt, das niemanden begeistert, aber deutlich macht, wie strukturkonservative Politiker ticken: brave „Ehrenamtliche“ patriarchalisch streicheln, aber die Zivilgesellschaft an den Rand drängen.

Das wird nicht gelingen. Es ist nur einfach lästig, wenn der zähe Kampf um angemessene Rahmenbedingungen auch nach 20 Jahren noch immer nicht zu Ende ist. Haben die in der Politik denn nichts Wichtigeres zu tun?

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Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Vorstand der Maecenata Stiftung
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