Das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts wurde am 15. Juli 2002 ausgefertigt und ist am 1. September 2002 in Kraft getreten. Da das Gesetz als Artikelgesetz formuliert ist, sind im folgenden zum besseren Verständnis die Änderungen in die betreffenden Gesetze eingearbeitet worden. Nach der steuerlichen Förderung von Stiftungen ist dieses Gesetz ein weiterer Schritt zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen, um neue Impulse für das gemeinwohlorientierte Stiftungswesen zu geben. Das Gesetz bleibt jedoch hinter berechtigten Erwartungen zurück. So führt es weder zu mehr Transparenz im Stiftungswesen, noch sieht es Einschränkungen der Zuständigkeiten der Stiftungsbehörden vor.