Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen ist am 14. Juli 2000 vom Bundespräsidenten ausgefertigt worden und am 25. Juli (im wesentlichen rückwirkend zum 1. Januar 2000) in Kraft getreten.
Da das Gesetz als Artikelgesetz formuliert ist, sind zum besseren Verständnis nachfolgend die Änderungen in die betreffenden Gesetze eingearbeitet worden.
Auffallend ist, daß anders als es der Titel erwarten ließe, sich neben den Neuerungen speziell für Stiftungen ein Teil der Änderungen auf alle steuerbegünstigten Körperschaften erstreckt.
Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz stehen noch aus.
Allerdings hat das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben an den Stifterverband für die deutsche Wissenschaft bereits darauf hingewiesen, daß unter dem Begriff der privatrechtlichen Stiftung, im Sinne des o.g. Gesetzes, rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ebenso wie nicht rechtsfähige Stiftungen zu verstehen sind.