PresseInfo: Empfehlung der Europäischen Kommission zur Förderung der Zivilgesellschaft

Presse Information | 17.01.2024

Der folgende Text ist ein Auszug (S. 1–2, 6–7) aus der Empfehlung der Europäischen Kommission zur Förderung der Mitwirkung und der wirksamen Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft an politischen Entscheidungsprozessen. Lesen Sie das vollständige Dokument inkl. Referenzen hier.

EMPFEHLUNG

Eine inklusive und wirksame Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern in die politischen Entscheidungsprozesse durch die öffentlichen Stellen sollte aktiv gefördert werden. Politische Entscheidungsprozesse umfassen in keiner Weise individuelle Entscheidungen der Verwaltung, die sich auf die Rechte des Einzelnen auswirken könnten. Es ist ein maßgeschneiderter Ansatz erforderlich, da sich die Bedingungen für die Beteiligung einzelner Bürgerinnen und Bürger und Organisationen der Zivilgesellschaft unterscheiden.

Die Mitgliedstaaten sollten ein sicheres und förderliches Umfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger schaffen und aufrechterhalten, um sie wirksam einzubinden und sicherzustellen, dass sie sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen können und somit eine Schlüsselrolle innerhalb der Demokratien in der Union spielen. Organisationen der Zivilgesellschaft werden oftmals als nichtstaatliche, gemeinnützige Organisationen betrachtet, die nichtparteilich und gewaltfrei sind und in denen Menschen sich zusammenschließen, um gemeinsame Ziele und Ideale zu verfolgen. Menschenrechtsverteidiger sind Einzelpersonen, Gruppen und Organe der Gesellschaft, die die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten fördern und schützen. Dies entspricht der Definition in der Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern (1998), auf die auch in den EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern Bezug genommen wird. Sie bemühen sich um die Förderung und den Schutz der bürgerlichen und politischen Rechte und um die Förderung, den Schutz und die Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Union verpflichtet sich, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die die Werte und Grundrechte der Union achten, wie sie in Artikel 2 EUV und in der Charta verankert sind.

Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft sind an politischen Entscheidungsprozessen auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer bzw. internationaler Ebene zu beteiligen. Dies wird auch in den Leitlinien der Vereinten Nationen für Staaten zur wirksamen Umsetzung des Rechts auf Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten, den Empfehlungen des Europarates über den rechtlichen Status von Nichtregierungsorganisationen in Europa, über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am lokalen öffentlichen Leben und über die deliberative Demokratie, in der Empfehlung der OECD zur offenen Verwaltung, im Verhaltenskodex der INGO (internationale Nichtregierungsorganisationen) für die Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess und in den gemeinsamen Leitlinien der Venedig-Kommission und des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR) zur Vereinigungsfreiheit anerkannt.

Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Förderung und den Schutz der Grundrechte einsetzen, sind wichtig, um den Stimmen verschiedener Einzelpersonen und Gruppen in der Gesellschaft Gehör zu verschaffen, einschließlich derjenigen, die sich in einer besonders schwierigen Situation befinden, und sie tragen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Sie fördern Pluralismus und Rechenschaftspflicht bei der Entscheidungsfindung und verbessern die repräsentative Demokratie. Dies wird im Europäischen Aktionsplan für Demokratie, im Jährlichen Bericht über die Anwendung der Charta der Europäischen Union 2022, in den jährlichen Berichten über die Rechtsstaatlichkeit und im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024 anerkannt. Die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft bei der Gewaltenteilung in einer gesunden Demokratie wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hervorgehoben, der immer wieder betont hat, dass die Art und Weise, wie öffentliche Kontrollinstanzen ihre Aufgabe wahrnehmen, erhebliche Auswirkungen auf das ordnungsgemäße Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft haben kann.

Die Europäische Kommission am 12.12.2023 | Brüssel

Lesen Sie die Empfehlung der Europäischen Kommission hier.

M.A. Lisa Klisch

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