Was ist eigentlich Terrorismus? Oder: Warum der bürgerschaftliche Raum auf Theorie nicht verzichten kann

Observatorium 54 | 11.08.2021| Rupert Graf Strachwitz über die erforderliche Definiton von Terrorismus und die Gefahr der Diffamierung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

1. Wer ist ein Terrorist?

Spätestens seit George W. Bush nach dem 11. September 2001 dem Terrorismus – und damit ausdrücklich einem Nicht-Staat – den Krieg erklärte, gehört der Terrorismus-Vorwurf zum Standardrepertoire der Diffamierung von unliebsamen nicht-staatlichen Gegnern, ohne daß geklärt wäre, was Terrorismus eigentlich ist. Wenn der tschetschenische Präsident Ramsan Achmatowitsch Kadyrow kurzerhand alle an Covid-19 Erkrankten zu Terroristen erklärt, mag dies ein besonders skurriles Beispiel für den Mißbrauch des Begriffs sein, ein Einzelfall ist es nicht. So nannte Alexander Lukashenko, Präsident von Belarus, den von ihm gewaltsam entführten Journalisten Roman Protasewitsch erwartungsgemäß sogleich einen Terroristen. Für die amerikanische Regierung fallen natürlich ganz andere Gruppen unter diese Bezeichnung. Nur in sehr seltenen Extremfällen wird von Staatsterroristen gesprochen; im Allgemeinen wird der Ausdruck ausschließlich auf zivilgesellschaftliche Bewegungen oder deren Mitglieder angewendet. Daß man diese, wenn der Vorwurf zutrifft, in der Regel der „dunklen Seite“ der Zivilgesellschaft zurechnen sollte, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings: Immer ist dem nicht so. Wer von einer Regierung – oder der Staatengemeinschaft – mit diesem Etikett belegt und wer aus zivilgesellschaftlicher Sicht dazu zu rechnen ist, kann sehr unterschiedlich sein. Keinesfalls kann sich eine unabhängige Zivilgesellschaft vorschreiben lassen, wen sie mit diesem Begriff zu bezeichnen hat. Wir haben es hier mit einem vagen und kontaminierten Begriff zu tun, dessen inflationäre Verwendung geeignet ist, den bürgerschaftlichen Raum und insbesondere die Zivilgesellschaft insgesamt in ein schiefes Licht zu rücken. Hierzu wird er mitunter vorsätzlich verwendet. Von wem, so müssen wir uns fragen, sollte sich die einer offenen Gesellschaft verpflichtete Zivilgesellschaft dezidiert distanzieren, wenn von Terroristen die Rede ist?

2. Keine Klärung

In der internationalen Fachdiskussion ist Terrorismus mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu einem Paket verschnürt worden. Unter dem Sammelbegriff AMLCFT[1] wird international, beispielsweise durch die EU, und national durch immer schärfere Kontrollmechanismen dagegen vorgegangen. Das Ziel der vielen Maßnahmen bleibt jedoch, zumindest, was den Terrorismus betrifft, schwammig und in erheblichem Umfang mißbrauchsanfällig. Leider trägt FATF[2], die ursprünglich 1989 zur Bekämpfung von Geldwäsche gegründete intergouvernementale Arbeitsgruppe, deren Mandat nach 9/11 auf die Bekämpfung von Terrorismus ausgedehnt wurde, nichts zur Klärung bei, sondern bietet einen klassischen Zirkelschluß. In ihrem Regelwerk findet sich folgende Definition:

The term terrorist organisation refers to any group of terrorists that: (i) commits, or attempts to commit, terrorist acts by any means, directly or indirectly, unlawfully and wilfully; (ii) participates as an accomplice in terrorist acts; (iii) organises or directs others to commit terrorist acts; or (iv) contributes to the commission of terrorist acts by a group of persons acting with a common purpose where the contribution is made intentionally and with the aim of furthering the terrorist act or with the knowledge of the intention of the group to commit a terrorist act.”[3]

Andere Definitionsversuche sind nicht weniger problematisch oder unvollständig. „Einstellung und Verhaltensweise, die darauf abzielt, [politische] Ziele durch Terror durchzusetzen“, findet man im Internet. Oder: „Das Wort „Terror“ stammt aus dem lateinischen und heißt ‚Schrecken‘. Terroristen sind also Menschen, die Schrecken verbreiten. Sie verüben Anschläge, bei denen oft viele Menschen ums Leben kommen. Dadurch wollen sie zeigen, dass sie mächtig sind und ihren Willen durchsetzen können.“ Das Bundesinnenministerium schließlich bietet auf seiner Webseite folgende Definition an: „Terrorismus ist die aggressivste und militanteste Form des politischen Extremismus, bei der die extremistischen Ziele mit Mitteln eines nachhaltig geführten gewaltsamen Kampfes durch systematische Anwendung massiver Gewaltakte verfolgt werden. Kennzeichen des Terrorismus ist die Verübung schwerer Anschläge durch arbeitsteilig organisierte, grundsätzlich verdeckt operierende Gruppen. Durch terroristische Aktionen erhofften sich die Urheber in den 70er und 80er Jahren eine massenmobilisierende und revolutionierende Wirkung, wohingegen das heutige Phänomen des islamistischen Terrorismus mit massiven Anschlägen auf “weiche” Ziele mit hohen Opferzahlen auch auf eine Destabilisierung und Einschüchterung ganzer Gesellschaften und Staaten zielt.“

3. Ein kontaminierter Begriff

All das mag zwar unseren landläufigen Meinungen nahekommen; eine nachvollziehbare Begriffsklärung bietet es nicht. Die Folge ist, daß jedem die Möglichkeit geboten wird, die eigene politische, mediale oder sonstige Machtposition dafür zu nutzen, den Begriff mittels einer eigenen Definition relativ wahllos zur Diffamierung politischer Gegner einzusetzen. Dies wird keineswegs nur von autoritären Regimen, wenngleich von diesen in besonderem Maße praktiziert. Markus Ferber MdEP schreibt etwa auf seiner Webseite:

„Die innere Sicherheit in der EU steht in Zeiten des internationalen Terrorismus und organisierten Kriminalität vor neuen Herausforderungen. Die Prävention und die Verfolgung von Straftaten stehen hierbei im Mittelpunkt. Fakt ist, es existieren viele gesammelte Informationen bei den nationalen Behörden, die manchmal nur dann einen Sinn ergeben, wenn man sie zusammenführt. Beim Austausch zwischen den Mitgliedstaaten hapert es jedoch. Aber der internationale Terrorismus und die organisierte Kriminalität machen nicht an Ländergrenzen halt. Deswegen muss die Antwort eine bessere europäische Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Geheimdienste sein.“

So betrachtet, wäre Terrorismus in erster Linie ein Straftatbestand, dem nur durch solidarisches Handeln von Regierungen beizukommen ist, im Umkehrschluß aber auch ein Handlungsmodus, den sich prinzipiell nur nicht-staatliche Organisationen zu eigen machen können. Terrorismus wird hier mit einem Angriff auf einen Staat gleichgesetzt. Bürgerschaftliche Bewegungen haben kaum eine Möglichkeit, sich gegen eine solche Eingruppierung zu wehren, es sei denn, sie haben ihrerseits mächtige Befürworter. So versahen die angegriffenen Regierungen im sogenannten Arabischen Frühling die protestierenden Bürgerinnen und Bürger zwar schnell mit diesem Prädikat; dennoch wurden diese in Europa zu Recht als Helden gefeiert – ähnlich in der Türkei und in Syrien. Im Lauf der Jahre haben einige, ursprünglich als Terroristen bezeichnete Gruppen es geschafft, diese Benennung abzuschütteln – am prominentesten wohl die PLO, heute als quasi-staatliche palästinensische Autonomiebehörde weithin anerkannt. Blickt man in die Geschichte, kann man übrigens zahllose Beispiele dafür entdecken, wie zunächst als illegitim gesehene Gruppen – und darauf läuft es ja bei der Etikettierung als Terroristen letztlich hinaus – durch Erfolge und Machtzuwachs Legitimität und Anerkennung erworben haben, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie in der ersten Phase Regeln verletzt oder Gewalt angewendet haben. Israels König David ist dafür geradezu exemplarisch.

Damit freilich ist den Bürger-, Menschenrechts- und Protestgruppen oder Kämpfern gegen Unrechtsregime nicht geholfen, die erst einmal mit dieser Titulierung leben müssen, weil eben keine Kriterien bestimmt sind, die eine begriffliche Zuordnung oder Abgrenzung rechtfertigen würden. Wohlgemerkt geht es hier keinesfalls darum, Gewaltanwendung oder anderes Terroristen gemeinhin zugeschriebenes Verhalten pauschal zu exkulpieren, sondern nur um eine Begriffsklärung, die notwendig ist, um Terror von anderen Tatbeständen zu unterscheiden und ihn dem diffamierenden Gebrauch argumentativ zu entziehen. Hierfür ist eine theoretische oder Grundlagenarbeit erforderlich. Das Beispiel kann insofern dazu dienen, die Notwendigkeit solcher Grundlagenarbeit im und für den bürgerschaftlichen Raum zu demonstrieren.

4. Ein möglicher Zugang

Hans Maier, der 90-jährige liberal-konservative Vertreter einer normativ geprägten Politikwissenschaft, eröffnet hierfür einen interessanten Gedankengang. In einem jüngst erschienen Band mit Zweitveröffentlichungen aus seiner Feder unter dem Titel „Deutschland – Wegmarken seiner Geschichte“ findet sich ein Kapitel, das mit „Das Dritte Reich im Visier seiner Gegner“ überschrieben ist[4]. Darin setzt er sich keineswegs mit dem modernen Phänomen des Terrorismus auseinander, sondern unter anderem unter Berufung auf Eric Voegelin[5] und andere mit dem Begriff der politischen Religion, einem Begriff, unter dem Voegelin Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus als Produkte von Säkularisierungsvorgängen zusammenfaßt[6], denen das Bemühen um eine quasi-religiöse Dimension politischer Ordnung in Verbindung mit Modellen einer politisch-religiösen Einheitskultur gemeinsam ist. Die modernen Diktaturen, so Voegelin nach Maier, „gründen […] in einer innerweltlichen Religiosität, die das Kollektiv der Rasse, der Klasse oder des Staates zum ’Realissimum‘ erhebt und damit ‚divinisiert‘. Das Göttliche wird in Teilinhalten der ‚Welt‘ gesucht und gefunden; es ist eng verbunden mit einem je eigenen ‚Mythos der Erlösung‘“[7] .

Raymond Aron kommt, so Maier weiter, ohne die christlich-anthropologische Perspektive. Voegelins zu einem vergleichbaren Ergebnis[8]. Aron verwendet den Religionsbegriff in aufklärerischer, eher religionskritischer Absicht. Totalitäre Systeme sind für ihn insofern ‚religiös‘, als sie die moderne Scheidung zwischen Religion und Politik rückgängig machen wollen[9]. Nach einem Exkurs zu Veränderungen im Religionsbegriff fährt Maier fort: „In der Tat operieren Bewegungen in ihren Worten und Handlungen mit Elementen, die auch in religiösen Zusammenhängen vorkommen. Zum einen ist hier der Schrecken zu nennen.“[10] An dieser Stelle folgt die Verbindung zum Terror, für die Maier im Folgenden nicht nur auf Aron, sondern insbesondere auch auf Hannah Arendt[11] Bezug nimmt. „Das eiserne Band des Terrors konstatiert den totalitären politischen Körper und macht ihn zu einem unvergleichbaren Instrument, die Bewegung des Natur- oder des Geschichtsprozesses zu beschleunigen.“[12]  Der Terror, so Maier, ersetzt den ‚Zaun des Gesetzes‘ durch ein eisernes Band, das die Menschen so zwingend hält, daß jede freie, unvorhersehbare Handlung ausgeschlossen ist.[13] „Terror in diesem Sinne ist gleichsam das Gesetz, das nicht mehr übertreten werden kann.“[14] Aron, so fügt Maier hinzu, „deutet den polizeilichen wie den ideologischen Terror der totalitären Bewegungen als Folge davon, daß jede Tätigkeit zur Staatstätigkeit geworden ist und von der Staatsideologie bestimmt ist“.[15] Und weiter: „Ein totalitäres System versucht seinen Einfluß auch in der Privatsphäre des Menschen geltend zu machen. Es darf keine, noch so kleine Nische geben, in der die politische Ideologie nicht in irgendeiner Weise präsent ist.“[16] Mit Hannah Arendt schlägt Maier, bekennender und auch prominenter Katholik, von dort die Brücke zur Religion, indem er anmerkt: „Auch Religionen neigen dazu, den Menschen detaillierte Vorschriften zu machen, ihnen für jede mögliche Situation Handlungsanweisungen zu geben…“[17]

Hier finden sich, so meine ich, genügend Ansatzpunkte dafür, wie auch moderne Phänomene analytisch als Terror oder Terrorismus eingeordnet werden können – oder eben nicht. Dies gilt auch, wenn, beispielsweise von islamistischen Gruppen, Religion als normative Folie in Anspruch genommen wird. Die islamische Theologie und die Geschichte der islamischen Kultur bieten sattsam Beweismittel dafür an, daß es sich hierbei zumindest um eine irrige, nicht selten wohl um eine vorsätzlich falsche Inanspruchnahme handelt.

Terrorismus ist so gesehen kein „Privileg“ nicht-staatlicher Akteure, sondern erweist sich als Ordnungskonzept, das in erster Linie von Staaten verwirklicht – Nordkorea drängt sich als Beispiel auf – und von Nicht-Staaten allenfalls angestrebt wird. Für die Taliban oder den Islamischen Staat trifft dies wohl am ehesten zu, ist aber mitnichten strukturell mit dem Islam zu verbinden oder gar zwingend als islamisches Phänomen zu deuten. Auch dürfen nicht sämtliche „Bösewichter“ dieser Welt über den Kamm des Terrorismus geschoren werden, wenn man analytisch „sauber“ bleiben will, während sich andererseits gute Gründe dafür finden lassen, warum Versuche, unliebsamen Bürgerrechtsbewegungen das Etikett des Terrorismus anzuheften, nicht nur deshalb zurückzuweisen sind, weil diese uns im Einzelfall sympathisch, sondern, weil die definitorischen Bedingungen des Terrorismus eben nicht erfüllt sind.

Dies wird noch deutlicher, wenn man Maiers Gedankengang und seinem Rückgriff auf Eric Voegelin und Hannah Arendt weiter folgt. Diese, so Maier, haben verdeutlicht, daß die totalitären – wir dürfen wohl ergänzen, terroristischen – Bewegungen mit Fiktionen arbeiten. „Sie orientieren sich nicht an der Realität, sondern an einer selbsterfundenen Scheinordnung.“[18] Ihre Führer zeichnet, so Arendt, die Sicherheit aus, „mit der sie sich aus bestehenden Ideologien die Elemente heraussuchen, die sich für die Etablierung einer den Tatsachen entgegengesetzten, ganz und gar fiktiven Welt eignen“.[19]

Die finale Parallele zwischen Religionen und totalitären Bewegungen sieht Maier in der Verheißung des Heils und der Gestalt des Heilsbringers. Der Mythos, der den Grund auch für den Terror liefert, braucht einen Verkünder und Verkörperer.[20] Unwillkürlich denkt man an Adolf Hitler, auf den sich Maiers hier zitierte Ausführungen beziehen, ebenso aber an Stalin oder beispielsweise an Nicolae Ceaușescu, der sich allen Ernstes mit Ehrentiteln wie „Großer Kommandant“, „Titan der Titanen“, „glorreiche Eiche aus Scornicești“, „Sohn der Sonne“, „der Auserwählte“, „unser irdischer Gott“ oder „Genie der Karpaten“ schmücken ließ. Weitere Beispiele gibt es zuhauf. Man denke an drei Generationen der Familie Kim, an Muammar al-Gaddafi, an Sadam Husssein, an Ayatollah Ruhollah Chomeini, an Osama bin Laden und andere. Nicht immer sind die Elemente der politischen Religion, der totalitären Herrschaft, des Schreckens und des Heilsbringers alle in Reinkultur erkennbar. Deutlich aber ist, daß diese ganz überwiegend tatsächliche staatliche Machthaber sind, mit denen bei aller ideologischen Ablehnung auch demokratische Regierungen nolentes volentes auf gleicher Augenhöhe verkehren. Der undifferenzierte Gebrauch des Wortes für alle möglichen unbequemen Akteure im bürgerschaftlichen Raum erweist sich erneut als erheblich defizitär.

5. Eine befriedigende Definition?

Wie lassen sich nun die hier skizzierten Merkmale zu einer analytisch befriedigenden Definition von Terrorismus verdichten? Zunächst: Terrorismus als Begriff ist nicht gewissermaßen Terror im Superlativ, sondern eine begriffliche Mutation, die die handelnden Personen einschließt. Gemeint ist dasselbe. Terrorismus bezeichnet somit eine tatsächliche oder angestrebte totalitäre, alle Lebensbereiche und die gesamte Existenz der Beherrschten einbeziehende und vom Recht weitgehend abgekoppelte Herrschaftsausübung, die überwiegend mit einer politischen Religion, namentlich einem proklamierten Wahrheitsbesitz, und häufig mit einem das proklamierte Heil verkörperenden Anführer verbunden ist. Dieser oder eben die Bewegung als solche untersagt unter Einsatz von Gewalt nicht nur die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“[21], sondern auch die Freiheit des Denkens. Daß dieses hierarchische Herrschaftsmodell dem heterarchischen, auf der Herrschaft des Rechts und der Partizipation aller Beherrschten an der Organisation und Ausübung von Herrschaft aufbauenden diametral entgegensteht, ist offenkundig.

Wenn die Zivilgesellschaft und deren Akteure, die definitorisch zunächst dadurch bestimmt sind, daß sie an der Organisation und Ausübung von (politischer) Herrschaftsmacht eben nicht beteiligt sind, sehr wohl aber an der Mitgestaltung politischer Prozesse im Sinne der deliberativen Demokratie[22], überhaupt in den in aller Regel diffamierenden Gebrauch der Bezeichnung Terrorismus einbezogen werden können, ist dies wohl eher zum einen der historischen Erkenntnis geschuldet, daß die Grenzen nicht immer klar zu ziehen und in Entwicklungsprozessen in kleinen Schritten transzendiert werden. Zum anderen und vor allem hat dies aber mit der Tatsache zu tun, daß die Grenzen zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren im internationalen Verkehr der Akteure untereinander sich zunehmend verwischen. Wenn ein Internationales Komitee vom Roten Kreuz oder ein Internationales Olympisches Komitee und andere trotz analytisch eindeutiger Zuordnung zur Zivilgesellschaft durchaus mit den traditionellen Trägern der hoheitlichen Gewalt, im Wesentlichen den Nationalstaaten, auf gleicher Augenhöhe verkehren können, kann man prinzipiell nicht ausschließen, daß andere zivilgesellschaftliche Akteure sogar zu Kriegsparteien werden können. In Bürgerkriegen war dies schon immer so; nicht selten mußte sich die internationale Staatengemeinschaft im Ergebnis an ein neues Mitglied gewöhnen. Die vielfach konstatierte Krise des Nationalstaates äußert sich auch hier. Nur ob auch richtig ist, es ins Belieben dieser Staatengemeinschaft oder einzelner Staaten zu stellen, das Prädikat „Terrorismus“ nach Gutdünken zu verteilen und die Träger damit womöglich zu Kriegsparteien zu erklären, ist damit keineswegs beantwortet. Beispielsweise hat es die deutsche Bundesregierung auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung mit der RAF, die genau das erreichen wollte, in den 1970er Jahren stets peinlichst vermieden, von einem Krieg zu sprechen, die Bundeswehr an der Bekämpfung zu beteiligen oder die Akteure anders denn als kriminelle Straftäter zu sehen – schon deshalb, weil sie das hochkomplexe Thema der möglichen Beschränkungen der Souveränität der Bundesrepublik unter keinen Umständen anrühren wollte.

6. Fazit

Wenn die Staatengemeinschaft, aber auch die Medien, die politischen Wissenschaften und nicht zuletzt die mit dem Vorwurf des Terrorismus überzogenen Organisationen der Zivilgesellschaft die Debatte um Terrorismus sachgerecht führen wollen, ist eine begriffliche Klärung unabdingbar. Nicht emotionale Nähe, auch nicht eine mehr oder minder vage Vermutung zu der normativen Folie, vor der die Betroffenen ihre Aktivitäten entfalten, sondern eine Prüfung von Kriterien, die vorab definiert werden, sollten Angriff ebenso wie Verteidigung bestimmen. Wenn etwa Recep Tayyip Erdogan, Präsident der Türkei, behauptet, die Opposition zu seiner Herrschaft sei keine politische, sondern eine „terroristische“ und „der Terror der Opposition“ fege durch das Land[23], so ist diese Behauptung wesentlich besser zu widerlegen, wenn gezeigt werden kann, ob diese Opposition, was immer ihr sonst vorzuhalten wäre, die Kriterien für die Einordnung als terroristisch tatsächlich erfüllt. Dies gilt besonders für die von Erdogan als Terrororganisation eingestufte Bewegung des Predigers Fethullah Gülen.

Al-Qaida erfüllt wahrscheinlich alle Kriterien, um als terroristische Organisation eingestuft zu werden. Insoweit hatte George W. Bush mit seiner Behauptung Recht, wenngleich die Kriegserklärung präziser an diese Organisation, statt an den vagen Begriff zu richten gewesen wäre. Mißbraucht man diesen aber, um Hexenjagden auf alles, was einem gerade nicht paßt, zu eröffnen, entwertet man ihn nicht nur, sondern verprellt damit mögliche Bundesgenossen im Kampf gegen tatsächliche Terroristen. Wenn man dies auch noch mit Kulturkampf gegen den Islam verbindet, verspielt man endgültig die Chancen zu dessen Überwindung.

Auf die Zivilgesellschaft bezogen, bleibt abschließend ein weiteres festzustellen. Ihre Akteure und die sie umgebende Gesellschaft sind sich seltsamerweise allzuoft darin einig, daß sie einer eigenen theoretischen Grundlage sei es nicht bedürfe, sei es nicht würdig sei. Der Versuch, eine Theorie des Terrorismus zu entwickeln, der mit diesem kurzen Problemaufriß gewiß nicht abgeschlossen ist, sollte also nicht nur Organisationen wie FATF dazu anregen, bei der Definition von Terrorismus präziser vorzugehen, sondern auch dazu motivieren, der Zivilgesellschaft diese Theoriebildung zu ermöglichen. Sie hat es als primäre Voraussetzung und Stütze der Demokratie nicht verdient, fahrlässig oder gar vorsätzlich pauschal und gesamthaft in die Nähe von Terrorismus gerückt zu werden.

[1] Anti Money Laundering and Counter Financing of Terrorism

[2] Financial Action Taskforce, Sitz Paris.

[3] FATF (Hrsg.): International Standards on Combating Money Laundering and the Financing of Terrorism & Proliferation – The FATF Recommendations (2020), S.129.

[4] Hans Maier: Das Dritte Reich im Visier seiner Gegner; in: ders.: Deutschland – Wegmarken seiner Geschichte. München 2021, S. 137-161.

[5] Eric Voegelin: Die politischen Religionen. [Wien1938] München 2007.

[6] Maier a.a.O., S. 143.

[7] Ebd.

[8] Raymond Aron: L’Ere des tyrannies; in: Révue de métaphysique et de morale 1939, S.283-307.

[9] Maier, a.a.O., S.144; s. besonders Anm. 14.

[10] Ebd., S.145

[11] Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. München 1955, S.714

[12] Ebd.

[13] Maier, ebd.

[14] Arendt a.a.O., S. 711.

[15] Maier, ebd., unter Verweis auf: David Bosshart: Politische Intellektualität und totalitäre Erfahrung – Hauptströmungen der französischen Totalitarismuskritik. Berlin 1992, S. 103-126.

[16] Ebd.

[17] Ebd.

[18] Maier, a.a.O., S. 146.

[19] Arendt, a.a.O., S. 372.

[20] Maier, ebd.

[21] Vgl. Art. 2 Abs. 1 GG.

[22] Vgl. Jürgen Habermas: Drei normative Modelle der Demokratie: Zum Begriff deliberativer Demokratie. In: Herfried Münkler (Hrsg.): Die Chancen der Freiheit. Grundprobleme der Demokratie. München und Zürich 1992. S. 11–24.

[23] Rainer Herrmann: Erdogan kennt die Schuldigen; in: FAZ, 5. August 2021.

Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Vorstandsmitglied der Maecenata Stiftung
rs@maecenata.eu

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