Veranstaltungsreihe: Zur Theorie der Zivilgesellschaft

Veranstaltung im Rahmen der Reihe: Theorie der Zivilgesellschaft

Das Maecenata Institut hat sich in den letzten Jahren bemüht, eine einheitliche, brauchbare Arbeitsdefinition zu entwickeln und für diese zu werben. Sie beruhte auf einer Synthese von unterschiedlichen definitorischen Ansätzen und einer international anschlußfähigen Einordnung. Damit ist jedoch die Debatte um eine Theorie der Zivilgesellschaft in keiner Weise zu einem Abschluß gekommen und sollte dies auch nicht. Die Debatte soll vielmehr bewußt weitergeführt werden – den Umständen geschuldet in einer Reihe von Online-Colloquia. Wir freuen uns, zu einem weiteren Colloquium im Rahmen dieser Reihe unter dem Titel

Der Rechtsbegriff der Zivilgesellschaft

am Montag, 19. Juli 2021, 18:00 – 19:00 Uhr

mit Prof. Dr. Sebastian Unger

einladen zu können. Prof. Unger ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehört das Recht der Zivilgesellschaft. Er ist Autor eines im vergangenen Jahr im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstatteten Rechtsgutachtens zur politischen Betätigung gemeinnütziger Körperschaften. Folgende Thesen sollen dabei erörtert werden:

Auf Bundesebene verwenden nicht einmal zehn Vorschriften den Begriff Zivilgesellschaft. Das Recht verfügt dementsprechend über keinen Begriff von Zivilgesellschaft. Das heißt aber nicht, dass es keinen Einfluss auf die Zivilgesellschaft nimmt. Zivilgesellschaftliche Organisationen bewegen sich in einer Rechtsordnung. Sie nutzen privatrechtliche Organisationsformen, berufen sich auf grundrechtliche Freiheitsräume und beanspruchen steuerliche Vergünstigungen. Das Recht beeinflusst daher die Entwicklung der Zivilgesellschaft. Einer breiten Öffentlichkeit bewusst geworden ist das im Streit über Zulässigkeit und Grenzen einer politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen. Das Recht benötigt vor diesem Hintergrund  einen Rechtsbegriff der Zivilgesellschaft, der fremddisziplinäre Erkenntnisse rezipiert und die Ausgestaltung und Anwendung zivilgesellschaftsbezogener Rechtsvorschriften anleitet. Nur so entsteht ein taugliches Recht der Zivilgesellschaft.

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Einwahldaten erhalten angemeldete Teilnehmer am Vormittag des 19. Juli 2021.