Reformansätze im Bereich der gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland

Opusculum 22 | 01.07.2007 | Eine steuerrechtliche Analyse

 

1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Privates bürgerschaftliches Engagement gewinnt angesichts der demografischen Entwicklung und der veränderten Familienstrukturen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. In den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements lassen sich dabei verschiedene Organisationen und Einrichtungen, wie Kindergärten, Sportvereine, Museen, Krankenhäuser oder Menschenrechtsorganisationen einordnen. Gemeinsame Merkmale der genannten Einrichtungen sind, dass sie als private Organisationen über einen institutionellen Aufbau verfügen und in der Öffentlichkeit auftreten.1 Außerdem agieren sie autonom und freiwillig ohne Gewinnerzielungsabsicht.2 Der so definierte gemeinwohlorientierte Bereich umfasst also Einrichtungen, die weder dem staatlichen noch dem privatwirtschaftlichen Bereich zugeordnet werden können, und wird deshalb als Dritter Sektor bezeichnet.3

1 Vgl. SALAMON, L./ANHEIER, H. (1999), S. 9.

2 Vgl. SALAMON, L./ANHEIER, H. (1999), S. 9.

3 Vgl. im Internet: BUNDESFINANZMINISTERIUM (HRSG.) (2006A), S. 8.