Zivilgesellschaft ist in aller Munde und zum politischen Schlagwort geworden – doch wer genau damit adressiert wird, bleibt oft unklar. Wen meinen ParlamentarierInnen und Verwaltung, wenn sie von den „Vertretern der Zivilgesellschaft“ sprechen? Welche dieser VertreterInnen binden sie in Anhörungen, Expertengremien und Konsultationsverfahren ein? Bisher liegen dazu in Deutschland keine Untersuchungen vor. Im Rahmen einer Projektförderung der Otto Brenner Stiftung untersucht das Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft daher, in welcher Form zivilgesellschaftliche Organisationen in den konsultativen Gremien in Deutschland eingebunden sind.
Über das Projekt
Ziel des Projekts ist es zu erfassen, in welcher Form zivilgesellschaftliche Organisationen – neben anderen Interessensvertretungen – in den konsultativen, politikberatend tätigen Gremien des politischen Prozesses in Deutschland eingebunden sind.
Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
Im ersten Schritt werden dazu die politischen Gelegenheitsstrukturen erfasst, d.h. eine Übersicht der Beratungsgremien bei der Bundesregierung und im Bundestag, sowie eine Zusammenfassung der verfassungsrechtlich garantierten Teilhabemöglichkeiten für zivilgesellschaftliche Organisationen erstellt. Danach wird eine Gremienanalyse über die Zusammensetzung der ExpertenInnen der 19. Legislaturperiode durchgeführt.
Erste Ergebnisse:
Die Rechtsgrundlage der politischen Beteiligung von Interessensvertretern ist in Deutschland zwar gegeben, lässt jedoch den zuständigen Ministerien erheblichen Spielraum bei deren der Auswahl. Die bisherige Analyse zeigt, dass es in der Repräsentation der Zivilgesellschaft in den Beratungsgremien auf Bundesebene teils große Lücken gibt und zwischen den Ministerien starke Unterschiede bestehen. Ebenfalls auffällig ist die Unterrepräsentativität von weiblichen Gremienmitgliedern. Das Projekt befindet sich in der letzten Phase, eine Publikation ist im Sommer 2022 geplant.