Observatorium 75 – Die Eskalation der Gewalt im Nahen Osten und das Zusammenleben von Juden und Muslimen in Deutschland

Observatorium 75 I 03.04.2024 I Werner Schiffauer

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Dieses Positionspapier speist sich aus der Sorge um die Zukunft einer pluralen Gesellschaft in Deutschland. Wir beobachten, wie seit dem 7. Oktober Frontenbildung, Intoleranz und Polarisierung zwischen gesellschaftlichen Gruppen ein bisher nicht gekanntes Ausmaß angenommen haben. Die Bereitschaft, einander zuzuhören, ist entsprechend gesunken. Allenthalben ist eine grobe Vereinfachung der Positionen zu beobachten. Sergey Lagodinsky MdEP formulierte Ende Januar 2024 sehr treffend: “Etwas ist grundlegend falsch mit einer Welt, die nicht beides schafft: palästinensische Menschen und Opfer zu betrauern und jüdische Opfer anzuerkennen – und die Komplexitäten anzuerkennen, mit denen beide Völker konfrontiert sind und mit denen sie kämpfen.”

I

Die Eskalation der Gewalt im Nahen Osten belastet das Zusammenleben von Juden und Muslimen in Deutschland stark. Auch wenn es sich primär um einen Konflikt zwischen Palästinensern und Israel handelt und nicht zwischen Juden und Muslimen, führt die religiöse Codierung dazu, dass beide Gruppen ihre Zukunft in Deutschland in Frage gestellt sehen. Es muss unser aller Anliegen sein, das Zusammenleben zu sichern.

Zur Beendigung der Gewalt im Nahen Osten können wir nur wenig beitragen. Wir haben großen Respekt vor den Stimmen aus den jüdischen und muslimischen Communities, die aktiv versuchen, der Polarisierung entgegenzuwirken und Brücken zu bauen. Wenn es uns gemeinsam gelingt, hier zu einem respektvollen Miteinander zu kommen, ist das ein wichtiger Beitrag, um verfestigte Feindbilder und Hassstrukturen aufzubrechen.

Auch wenn dieser Prozess von den jüdischen und muslimischen Stimmen getragen werden muss, spielen auch die nicht-muslimischen und nicht-jüdischen Stimmen – also die sogenannte Mehrheitsgesellschaft – eine wichtige Rolle in diesem Prozess. Von dieser Seite ist ein grundsätzlicher Respekt für die Sichtweisen beider gesellschaftlicher Gruppen unabdingbar. Eine einseitige Parteinahme hingegen belastet die Suche nach einer gemeinsamen Zukunft in Deutschland.  Sowohl jüdische als auch musli-mische Deutsche müssen Deutschland als ihre Heimat sehen und vor allem fühlen dürfen und können.

Muslime in Deutschland können ebenso wenig für den Terror der Hamas verantwortlich gemacht werden wie Juden in Deutschland für die Politik des Staates Israel. Natürlich hat der Konflikt Auswirkungen auf die Situation in Deutschland. Beide Seiten haben Opfer unter ihren Verwandten und Bekannten zu beklagen. Solidarisierungen mit der jeweiligen Seite sind daher menschlich und selbstverständlich. Gerade in dieser Situation muss aber auch die Gemeinsamkeit der Interessen beider Bevölkerungsgruppen in Deutschland betont werden. Sowohl Muslime als auch Juden sind mit menschenverachtenden und herabwürdigenden Stereotypen konfrontiert. Sie eint der Kampf gegen Diskriminierung, Rassismus und Ausgrenzung – oder positiv formuliert: der Kampf um gleichberechtigte Teilhabe.

In dieser Situation ist es absurd, Angst zu schüren, indem übertrieben und medienwirksam ein allgegenwärtiger muslimischer Antisemitismus beschworen wird. Die Zahlen des BKA sind eindeutig. Nach den letzten verfügbaren Zahlen wurden 2022 2185 politisch motivierte Kriminalitätsdelikte dem Phänomenbereich “rechts” und 38 Delikte dem Bereich “religiös motiviert” zugerechnet.[1] Die Fokussierung der öffentlichen Debatte bedeutet ein Verschweigen und Ignorieren des eigentlichen Problems. Die nicht von der Hand zu weisende Angst der Juden in Deutschland vor Übergriffen durch Muslime scheint durch eine unausgewogene mediale Berichterstattung erzeugt.

Es ist ebenso problematisch, von einzelnen Muslimen/Palästinensern eine Verurteilung des HAMAS-Terrors zu verlangen, wie von einzelnen Juden/Israelis in Deutschland eine Distanzierung von der Siedlungspolitik oder der Bombardierung des Gazastreifens. Mit jedem Bekenntnis- und Distanzierungszwang wird eine Zurechnungs- und Verantwortungsgemeinschaft konstruiert. Eine Erklärung muss nur der abgeben, dessen Gesinnung in Frage gestellt ist.

II

Die Einseitigkeit der Parteinahme für Israel erklärt sich aus der deutschen Geschichte. Wir gehen zu Recht davon aus, dass Deutschland eine besondere Verantwortung gegenüber Israel hat. Deutschland hat aber eine ebenso große historische Verantwortung gegenüber Palästina.  Die Nakba, die Flucht und Vertreibung von 700 000 arabischen Palästinensern aus dem britischen Mandatsgebiet nach der Gründung des Staats Israel, ist auch eine Folge des Nationalsozialismus.  Ohne den Holocaust wäre das Verhältnis zwischen Israelis und Palästinensern heute ein anderes.

III

Die Frage, wer letztlich schuld ist, kann nicht beantwortet werden. Die Angriffe der Hamas am 7. Oktober hatten eine Vorgeschichte, und es ist kaum zu bestreiten, dass sie eine neue Dimension des Konflikts eröffnet haben. Auch die Frage, ob vorrangig die israelische Armee für das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza verantwortlich ist oder ob die HAMAS dies zur Durchsetzung ihrer Ziele provoziert, lässt sich nicht beantworten.  Sie fällt je nach Standpunkt unterschiedlich aus.

Wenn es um das Zusammenleben in Deutschland geht, führt die Fixierung auf die Schuldfrage in eine Sackgasse. Deshalb ist es zulässig und wichtig, dass jede Seite ihre Betroffenheit, ihre Wut, ihr Leid im Rahmen des Rechtsstaates sanktionsfrei äußern darf – dass aber keine Seite verlangen kann, dass sich der Rest der Gesellschaft “ohne wenn und aber” auf ihre Seite – und gegen die andere Seite – stellt.

Die für alle verbindliche Ethik muss lauten Verständnis für das Leid des anderen. Es muss akzeptiert werden, dass unter dem Eindruck der Gewalt der Hamas Erinnerungen an den Holocaust und unter dem Eindruck des Vorgehens der israelischen Armee Erinnerungen an die Nakba wach werden.

IV

Die einseitige Parteinahme von Politik und – trotz zunehmend auch differenzierter und kritischer Berichterstattung – die überwiegend auf Seiten Israels positionierte Medienlandschaft haben zu einem gravierenden Entfremdungsprozess vor allem zwischen deutschen Muslimen und der Mehrheitsgesellschaft geführt. Viele Muslime fühlten sich ausgegrenzt und in eine Ecke gestellt. Sie haben verständlicherweise das Gefühl, dass muslimisches Leben weniger zählt als jüdisches. Das ist eine große Belastung für das zukünftige Zusammenleben.

Muslime in Deutschland sehen sich besonders durch die Debatten um den Entzug von Staatsangehörigkeit einem Bekenntnis- und Erklärungszwang ausgesetzt und die Selbstverständlichkeit ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft wird in Frage gestellt.  Ein solcher Bekenntniszwang ist ebenso undemokratisch wie eine konditionale Zugehörigkeit. Beides stellt die Integrität in Frage. Sie ist Ausdruck eines Generalverdachts, unter den eine Gruppe gestellt wird.

V

Im Umgang mit Antisemitismus sind wichtige Standards entwickelt worden, die auch für den Umgang mit antimuslimischem Rassismus und anderen Gruppen gelten müssen. Die gleiche Sensibilität für Übergriffe und Verletzungen ist erforderlich. Dies gilt auch für die Ausstattung der Stellen, die antisemitische oder antimuslimische Straftaten erfassen.

VI

Unsere Sorge gilt aber auch der Freiheit der Wissenschaft. Wir erleben derzeit, dass ganze Theoriestränge wie die postkoloniale Theorie und die Genderforschung unter Antisemitismusverdacht gestellt werden, weil die dort entwickelten macht- und rassismuskritischen Ansätze auch – aber eben nicht nur – auf Israel bezogen werden.

Es ist abwegig, diese Ansätze und die Antisemitismusforschung aus politischen Gründen gegeneinander auszuspielen. Was alle diese Theoriestränge eint, ist der Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.  Diese Theoriestränge haben wichtige Ansätze entwickelt, um antisemitische oder rassistische Handlungen zu erkennen und zu identifizieren.  Alle drei genannten Theoriestränge sind einem Humanismus verpflichtet. Gemeinsam ist ihnen auch die Thematisierung von Machtstrukturen.

Ein wichtiger Beitrag der Theoriestränge ist die Sensibilisierung für Machtpositionen zum Erkennen/Wahrnehmen von Hierarchisierungen und Ausgrenzungen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit strukturellem Rassismus (z. B. in Schulen) hat gezeigt, dass auch Menschen, die sich dessen nicht bewusst sind, rassistisch oder antisemitisch handeln können. Die Sensibilisierung für solche Zusammenhänge ist ein wichtiger Lernprozess.  In diesem Zusammenhang ist es wichtig, ein Gespür dafür zu entwickeln, wo israelbezogener Antisemitismus oder Ausgrenzung von Muslimen durch Bekenntniszwang stattfinden.

VII

Zugleich ist es für die politische Auseinandersetzung mit allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wenig hilfreich, die Grenzen zwischen einem primär von Hass und prinzipieller Ablehnung geprägten “klassischen” Rassismus/Antisemitismus einerseits und einem primär von Unsensibilität und Ignoranz geprägten strukturellen Rassismus andererseits zu negieren. Auch wenn die Unterscheidung nicht immer einfach ist und die Grenzen fließend sind:   Bei Ersterem versagen Argumente – hier sind Sanktionen gefragt; bei Letzterem sind Argumente zentral und Sprechverbote oder gar Sanktionen kontraproduktiv. Denn hier geht es um die schwierige Aufdeckung von Strukturen, die Ausgrenzung oder Ächtung zur Folge haben – auch wenn dies den Akteuren nicht bewusst und von ihnen nicht gewollt ist. Ebenso wichtig ist es zwischen einem grundlegenden und einem konjunkturellen Antisemitismus zu unterscheiden, der eng mit der Krise im Nahen Osten verbunden ist.

Dies ist deshalb zu betonen, weil insbesondere seit dem 7. Oktober in der Auseinandersetzung mit Antisemitismus diese Unterscheidungen zunehmend aus dem Blick geraten.  Eine wichtige Rolle spielte dabei die Initiative zur Übernahme der IHRA-Definition von israelbezogenem Antisemitismus durch den Bundestag. Die Autor_innen dieser Definition beabsichtigten damit, auf die Tatsache hinzuweisen, dass Israelkritik antisemitisch aufgeladen oder motiviert sein kann. Die Argumentation wurde anhand von Beispielen verdeutlicht. Es war nicht beabsichtigt, Kritik am Staat Israel oder seiner Politik zu unterbinden. Indem der Bundestag Überlegungen, die der Sensibilisierung und Öffnung der Diskussion dienen sollten, in einen quasi-rechtlichen Kriterienkatalog gegossen und damit zu Instrumenten der Disziplinierung und Ausgrenzung gemacht hat, hat er die ursprüngliche Intention in ihr Gegenteil verkehrt.

VIII

Wenn die Förderung von Kultureinrichtungen oder wissenschaftlichen Projekten von völlig unklaren Kriterien abhängig gemacht wird, wird die Diskussion eher verhindert als versachlicht. Der Antisemitismusverdacht wird inflationär ausgeweitet, wenn ein Aufruf zum Waffenstillstand als antisemitisch bewertet wird oder wenn er gegen jüdische Intellektuelle wie Judith Butler, Masha Gessen und andere erhoben wird, weil sie wie Butler die BDS-Resolution unterstützen oder wie Gessen die Situation in Gaza mit der eines jüdischen Ghetto in Osteuropa unter nationalsozialistischer Besetzung vergleichen.  Es ist absurd, dass diese jüdischen Stimmen von deutschen Kulturinstitutionen oder Universitäten nicht mehr eingeladen werden können, weil sie aufgrund der schematischen Antisemitismusdefinition des Bundestages als antisemitisch eingestuft werden. Einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Gründen, die diese Intellektuellen zu ihren Einschätzungen veranlasst haben, wird damit der Boden entzogen. Die Gefahr, die von diesen völlig unangemessenen Einschätzungen für die Bekämpfung des Antisemitismus ausgeht, liegt auf der Hand: Sie schaden der Glaubwürdigkeit. Der Schaden für die politische Kultur wird besonders deutlich, wenn Bundestagsabgeordnete aus Angst vor Antisemitismusvorwürfen das Elend in Gaza nicht auf die Tagesordnung setzen wollen.

IX

Das besondere Problem der gesellschaftlichen Polarisierung ist das Gedeihen einer Bespitzelungs- und Denunziationskultur. Auf beiden Seiten existieren Prangerlisten von Personen und Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, die aufgefallen sind, sei es, weil sie sich pro-israelisch verhalten haben, sei es, weil sie der BDS-Bewegung “nahestehen”, an israelkritischen Demonstrationen teilgenommen haben oder mit Institutionen kooperieren, denen eine israelkritische Haltung vorgeworfen wird. In der Regel verzichten diese Denunziationslisten auf eine inhaltliche Auseinandersetzung. So trifft das Attribut “BDS-nah” auch Personen, die irgendwann einmal eine BDS-Resolution unterzeichnet haben. Der Inhalt der Resolution, Stellungnahmen oder Petitionen spielt dann keine Rolle mehr.

Ob durch die Entschließung des Bundestags gedeckt oder nicht, ändert nichts daran, dass diese Listen gegen die Ethik einer freiheitlichen Gesellschaft verstoßen.  Sie sind Waffen im Dienste einer Kultur der Abschottung. Sie haben Droh- und Einschüchterungscharakter und kommen einer Wahrheitsverordnung gleich.

X

Es muss zu den Kernaufgaben von Universitäten, Forschungseinrichtungen und Kulturinstitutionen gehören, in stark polarisierten gesellschaftlichen Momenten schwierige Diskussionen zu ermöglichen. Dazu gehört, Diskussionsräume zu erhalten und nicht einzuschränken. Dazu gehört auch, unterschiedliche politische und wissenschaftliche Positionen auszuhalten. Die Grenzen sind menschenverachtender Hass – nicht aber unterschiedliche Bewertungen historischer, politischer, religiöser, kultureller, ökonomischer, ethnischer und national-istischer Konfliktdimensionen. Die Ausgrenzung von Wissenschaftler_innen, die ihre im Grundgesetz verankerte Wissenschafts- und Meinungsfreiheit wahrnehmen, darf kein Mittel der Auseinandersetzung sein; sie verhindert vielmehr notwendige Debatten. Insbesondere ist der Boykott von Wissenschaftler_innen abzulehnen, ob er nun im Namen der Palästina-Solidarität gegen Wissenschaftler_innen aus Israel oder im Namen der Antisemitismusbekämpfung gegen postkoloniale Wissenschaftler_innen, deren Positionen als israelkritisch wahrgenommen werden, erfolgt.

Diese kulturellen und wissenschaftlichen Freiräume sind gerade angesichts der Zuspitzungen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook und X (ehemals Twitter) von zentraler Bedeutung. Diese reduzieren komplexe Diskussionen oft auf wenige Zeichen und instrumentalisieren sie für verkürzte und tendenziöse Angriffe.  Zunehmend prägen plakative Bewertungen gesellschaftlich komplexer Konfliktdynamiken und undifferenzierte Vorwürfe des Antisemitismus oder der Palästinafeindlichkeit den demokratischen Diskurs in der Öffentlichkeit und führen zu Gesprächsabbrüchen.

Die Diskussion ist inzwischen so zugespitzt, dass der Wissenschafts- und Kulturstandort Deutschland gefährdet ist. Antisemitismus-Vorwürfe gehen, unabhängig davon wie begründet sie sind, mit Entlassungen und de facto Berufsverboten an bestimmten, insbesondere staatlich geförderten Einrichtungen einher. Bei ausländischen Personen kann damit der Verlust des Aufenthaltstitels verbunden sein.

XI

Ein besonderes Anliegen ist die Situation in den Schulen. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert besondere Sensibilität und Verständnis. Gerade in der Schule wirken sich Sprechverbote, Erklärungszwänge und Distanzierungsgebote problematisch aus. Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit haben, in einer angstfreien und geschützten Atmosphäre Positionen, die sie aus ihrem Umfeld (Netzwerk, Elternhaus) kennen, in der Schule zur Sprache zu bringen.

Gerade im Schulunterricht ist bei kontroversen Themen die Auseinandersetzung mit kontroversen Positionen notwendig. Der Versuch, über die IHRA-Verbindlichkeit herzustellen, untergräbt das Gebot der Befähigung zu demokratischem Denken. Sie ist auch deshalb kontraproduktiv, weil solche Denkvorgaben erfahrungsgemäß die Glaubwürdigkeit der Institution Schule bei den Schülern in Frage stellen und einem aus Trotz geborenen Widerstand – und in diesem Fall eben dem Antisemitismus – Vorschub leisten.

XII

Schließlich besteht eine weitere Sorge darin, dass der aktuelle Diskurs die Diskussion über eine vernünftige Migrationspolitik belastet. Die Bereitschaft, humanitäre Fluchtmöglichkeiten offen zu halten, nimmt ab. Leidtragende sind die Flüchtlinge und Schutzsuchenden.

[1] https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/05/pmk2022-factsheets.pdf?__blob=publicationFile&v=5   S.11

Prof. Dr. Werner Schiffauer lehrte Vergleichende Kultur- und Sozialanthropologie an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) und war Vorstandsvorsitzender des Rats für Migration.

Dieses Positionspapier geht auf eine Diskussion mit Gästen u. a. aus dem muslimischen Bereich im Januar 2024 in der Maecenata Stiftung zurück.

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