Europäisches Parlament stimmt für European Cross-Border Association (ECBA)

13.03.2024 | Europäisches Parlament stimmt für „europäischen Verein“

Heute hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für die Einrichtung der Rechtsform eines europäischen grenzüberschreitenden Vereins bzw. European Cross-Border Association (ECBA) in allen Mitgliedstaaten ausgesprochen. Die Idee eines europäischen Vereinsstatuts stammt aus den 80er Jahren. Vor wenigen Jahren wurde sie durch eine Initiative von Sergey Lagodinsky (MdEP) aufgegriffen, neu gefasst und vorangetrieben. Das Ziel dieses „Lagodinsky-Berichts“ ist es, die vier europäischen Grundfreiheiten endlich auch für die Zivilgesellschaft zu verwirklichen und damit die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten in aber auch zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Nachdem im Februar 2024 der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) den von der Kommission verabschiedeten Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie angenommen hatte, ist mit dieser Abstimmung ein weiterer Meilenstein erreicht. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode könnten die Trilog-Verhandlungen beginnen, wenn der ungarische Ratsvorsitz beschließt, dieses Anliegen auf die Tagesordnung zu setzen. Im Zuge der Trilog-Verhandlungen wird dann gegenüber dem Rat Überzeugungsarbeit zu leisten sein, da zu erwarten ist, dass vonseiten der Mitgliedstaaten (prinzipiell) Bedenken aufkommen werden, ob der ECBA nationalstaatliche Kompetenzen hinsichtlich Steuerfragen und innerer Sicherheit unberührt lässt.

Hagen Troschke

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
ht@maecenata.eu

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