Berlin | 06.09.2023 | Stellungnahme von Dr. Rupert Graf Strachwitz
22 Jahre, nachdem die Europäische Union die Möglichkeit geschaffen hat, die Europäische (Aktien-)Gesellschaft (SE), ein Wirtschaftsunternehmen nach europäischem Recht zu gründen, hat die Europäische Kommission am 5. September 2023 dem Europäischen Parlament und dem Rat den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt, die die Mitgliedsländer verpflichten soll, eine neue Rechtsform für zivilgesellschaftliche Organisationen zu schaffen: die European Cross Border Association (ECBA). Der Entwurf stellt ein erstes Ergebnis der Initiative von Sergey Lagodinsky MdEP dar, die im Februar 2022 zu einer entsprechenden Resolution im Europäischen Parlament geführt hatte. Er soll dazu beitragen, die sogenannten vier europäischen Freiheiten ausdrücklich auch für die Zivilgesellschaft wirksam werden zu lassen. Während zu erwarten ist, daß das Europäische Parlament der Richtlinie die erforderliche Zustimmung erteilen wird, ist dies beim Rat sehr ungewiß. Bekanntlich hat der Rat (d.h. haben die Mitgliedsstaaten) in früheren Jahren weder einem europäischen Vereinsstatut noch einem europäischen Stiftungsstatut die erforderliche einstimmige Zustimmung erteilt. Den Text des Entwurfs mit Erläuterungen finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=COM:2023:516:FIN
Berlin 06.09.2023