Staatliche Förderungsmöglichkeiten für das Fundraising von Umwelt- und Naturschutzverbänden

Opusculum 13 | 01.07.2003 | Gutachten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Einleitung

Die Partizipation des Volkes in einer Demokratie erschöpft sich nicht in regelmäßigen Wahlen, sondern zeigt und vermittelt sich über die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen. Bürgerschaftliches Engagement in seinen verschiedenen Formen legitimiert die Anwaltschaft für Themen und entscheidet mit über die Entwicklung demokratischer Willensbildungsprozesse, angefangen von der Bewußtwerdung von Problemen bis hin zum Aushandeln, Erproben und Realisieren adäquater Lösungen. Die Agenden zivilgesellschaftlicher Organisationen tragen mit dazu bei, die Resonanzböden zu erzeugen, auf die der politisch-administrative Raum antworten muß, um weiter legitimiert bzw. etwa durch Wahlen durch konkurrierende Parteien ersetzt zu werden.

Die Resonanz von Themen in der Bevölkerung bzw. in relevanten Teilöffentlichkeiten entscheidet damit auch darüber, welches Gewicht welche Fachpolitiker und ministeriellen Administrationen im politischen Raum gewinnen können. I

nsofern ist es nur allzu verständlich und ein Gebot politischer Vernunft, daß das Bundesministerium für Umwelt, Energie und Reaktorsicherheit (BMU) ein Interesse an starken zivilgesellschaftlichen Organisationen hat, deren Agenden dem Umweltschutz gewidmet sind. Eine der Formen, in denen das BMU seit Jahren die Umweltverbände unterstützt, ist die Zuwendung von finanziellen Mitteln, zunehmend an konkrete Projekte gebunden. Im BMU entstand im Kontext dieser Förderungen die Überlegung, ob nicht ein Teil der knappen Mittel sinnvoll für eine Ünterstützung der Umweltverbände bei ihren Fundraisingaktivitäten eingesetzt werden könnte.

Das BMU trat darüber in einen Dialog mit den Umweltverbänden ein, die zunächst skeptisch reagierten, dann aber eine Reihe von Vorschlägen unterbreiteten, welche Aktivitäten das Ministerium in diesem Bereich unterstützen könnte. Im Rahmen dieses Prozesses fand u.a. im März 2002 eine Fachtagung zum Thema „Fundraising und Umweltschutz“ in Berlin statt. Das BMU sah sich schließlich mit einer Reihe von Vorschlägen konfrontiert wie Bürgschaften für Investionsdarlehen über Fundraisingberatung bis Politische Unterstützung der Fundraisingaktivitäten im Umweltschutz.

Um aus diesen Vorschlägen eine Förderagenda entwickeln zu können, beschloß das BMU, diese Vorschläge einer externen, wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen. Das Maecenata Institut wurde, neben anderen Einrichtungen, Mitte August 2002 aufgefordert, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten (unter dem Titel UFOPLAN 2002 FKZ 902 17 303: Gutachten zur Bewertung von Vorschlägen zu Förderungsmöglichkeiten der Fundraisingaktivitäten von Umwelt- und Naturschutzverbänden).

Das Maecenata Institut schlug eine Begutachtung vor, die folgende Aspekte enthalten sollte:

  • Interviews mit Experten, die das Feld der Stakeholder repräsentieren.
  • Eine vergleichende, international angelegte Analyse der Ressourcenstrukturen von Umweltorganisationen (Finanzmittel, Ehrenamtliche Tätigkeit, Hauptamtliche Beschäftigte).
  • Dieser internationale Vergleich sollte den Umweltbereich zugleich in ein komparatives Verhältnis zum sozialen Bereich und zum Kulturbereich stellen.
  • Eine Analyse transnationaler Finanzierungen im Tätigkeitsbereich von Umweltorganisationen. · Eine Analyse von Ansätzen staatlicher Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen in anderen Feldern in Deutschland und in anderen Ländern.
  • Schließlich eine Analyse der Lage und Entwicklungsfähigkeit von Fundraisingmärkten: Spenden-, Sponsoring- und Stiftungsbereich.

Am 8. Oktober 2002 wurde das Maecenata Institut beauftragt, innerhalb von zwei Monaten das Gutachten zu erstellen. Am 10. Dezember 2002 lag dem BMU das im Folgenden publizierte Gutachten vor. Das enge Zeitfenster erklärt sich u.a. daraus, daß das BMU darum bereits 2003 mit einer entsprechenden Förderung des Fundraisings von Umweltverbänden beginnen wollte.

Zugleich war vereinbart worden, das Gutachten auf einem Workshop vorzustellen und zu diskutieren wird. Kai Fischer, Dipl.-Soziologe und hauptberuflicher Fundraiser von der Agentur für Multimedia-Marketing und Sponsoring GmbH war beauftragt, einen Kommentar zum Gutachten beizusteuern. Dieser Kommentar lag am 31. Januar 2003 vor und wird im Folgenden ebenso publiziert.

Am 6. Februar fand im Maecenata Institut der erwähnte Workshop mit Vertretern des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Vertretern verschiedener Umweltverbände, des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen und des ökom-Verlages statt. Hierüber wurde in der MAECENATA ACTUELL Nr. 38 berichtet.

Mit der vorliegenden Publikation des Gutachtens und des Kommentars kommt der Beratungsprozeß zum Abschluß und die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Verantwortung für die Texte liegt selbstverständlich ausschließlich bei den Autoren, d.h. das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übereinstimmen.

Dr. Rainer Sprengel

Autor
Fellow am Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft
kommunikation@maecenata.eu

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Bernhard Matzak

Bernhard Matzak

Bibliothekar
bm@maecenata.eu
+49-30-28-38-79-09

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