Hintergrundinfo: Stiften und Stiftungen

Zur Geschichte

Historisch betrachtet gehören die deutschen Stiftungen zu den großen Kontinuitäten in einem von Diskontinuitäten geprägten Land. Berühmte Kirchen und Klöster sind sichtbare Zeichen früher Stiftungstätigkeit. Die bis heute bestehende Bürgerspitalstiftung in Wemding in Bayern führt sich auf das 10. Jahrhundert zurück. Spätestens im 13. Jahrhundert, als das römische Recht beginnt, in Deutschland wieder Fuß zu fassen, sich die Sozialstruktur verändert und eine erhebliche Verstädterung einsetzt, entstehen zahlreiche Stiftungen, die alle Wechselfälle der Geschichte überlebt haben. Die Stiftung Bürgerspital zum Hl. Geist in Würzburg, gegründet 1316, ist nur eines von rd. 250 Beispielen von Stiftungen, die älter als 500 Jahre sind und heute noch bestehen. Oft wird jedoch die Sozialstiftung Fuggerei in Augsburg aus dem Jahr 1521 als älteste deutsche Stiftung angesehen. Dass dies nicht stimmt, mindert nicht ihre Bedeutung. In jedem Fall ist sie die älteste Sozialsiedlung in Deutschland.

Die Verankerung der Stiftung in der Zeitachse macht sie offenkundig gerade dann attraktiv, wenn Ordnungen zusammenbrechen oder sich verändern. Dies hat auch etwas damit zu tun, dass das Stiften oft als Instrument der gesellschaftlichen Integration gesehen wurde. Dies gilt beispielsweise für die Zeit nach dem 30-jährigen Krieg (das prominenteste Beispiel sind die 1698 gegründeten Franckeschen Stiftungen in Halle), für die Zeit nach dem Ende des Alten Reichs (z.B. Stiftung Städelsches Kunstinstitut, 1815) oder für die Gründerzeit (Carl Zeiss Stiftung, 1889). In den Notzeiten nach dem 1. und nach dem 2. Weltkrieg allerdings konnten in Deutschland kaum Neugründungen erfolgen. Im Gegenteil: die Hyperinflation von 1923, die Herrschaft der Nationalsozialisten, die „Stunde Null“ von 1945 und die kommunistische Regierung in der DDR ließen viele bestehende Stiftungen zum Erliegen kommen, sei es wegen Vermögensauszehrung, Enteignung oder aus anderen Gründen.

Erst sehr langsam wurden in Westdeutschland ab den 1950er Jahren, in Ostdeutschland ab den 1990er Jahren wieder in größerer Zahl Stiftungen neu gegründet. Die zaghaften Reformen des Stiftungsrechts (ab 2000) und die damit verbundene breitere öffentliche Diskussion über Sinn und Wert von Stiftungen haben in Verbindung mit dem starken Anwachsen von Vermögenswerten in privater Hand und dem Wiedererstarken der Idee des Bürgerengagements dafür gesorgt, dass in den 2000er Jahren in einem Jahr etwa so viele Stiftungen gegründet werden wie vor 20 Jahren in einem Jahrzehnt. Allerdings stagniert seit der Finanzkrise von 2007 die Zahl der Neugründungen, wenngleich auf hohem Niveau. Schon seit langem sind allerdings zu den privaten Stifterpersönlichkeiten auch Unternehmen, Vereine, Verbände und Gebietskörperschaften als Stifter getreten, die weniger von originären Impulsen, investiv zu schenken, als von der Attraktivität des Konstrukts selbst für ihre strategischen Überlegungen geleitet sind. Andererseits suchen immer mehr Stifterinnen und Stifter, insbesondere die jüngeren, nach neuen Möglichkeiten, wie sie ihre Geschenke an die Gesellschaft organisieren können. Dafür gibt es heute zahlreiche Varianten. Zudem haben die Mega-Stiftungen von Milliardären wie Bill Gates dem Stiftungswesen völlig neue Dimensionen eröffnet, aber auch zu Diskussionen über den Platz von Stiftungen in einer demokratischen Gesellschaft geführt.

Stiftungsziele und ihre Verwirklichung

Am Anfang jeder Stiftung steht eine Idee. Diese ist es, die jede Stifterin, jeden Stifter antreibt. Stiftungen sind daher sehr verschieden und auf vielen Gebieten tätig. Nach wie vor stehen soziale Ziele statistisch gesehen mit Abstand an erster Stelle, gefolgt von kulturellen, wissenschaftlichen und Bildungszielen. Umwelt- und Naturschutz und Völkerverständigung sind relativ neue Zusätze zu dieser Liste.

Schon seit Jahrhunderten gibt es vier Grundarten der Verwirklichung des Stiftungszwecks. Das aus US-amerikanischer Stiftungspraxis hergeleitete Bild der Stiftung als eines rentierlichen Kapitalfonds, dessen Erträge der Arbeit Dritter zugute kommt, hat daher mit unserer Stiftungswirklichkeit nichts gemein. Ein großer Teil der Stiftungen nimmt nämlich seine Aufgaben als reine Eigentumsträgerstiftung wahr. Dies mag zunächst erstaunen und gilt auch nur für einen kleinen Teil der über 20.000 deutschen Stiftungen, von denen heute gemeinhin gesprochen wird. Diese Betrachtung läßt nämlich die vermutlich rd. 100.000 Kirchen- und Kirchenpfründestiftungen außer Betracht, von denen zumindest die ersteren, rd. 50.000, keine andere Funktion haben als den rechtlichen Eigentümer eines (katholischen oder evangelischen) Kirchengebäudes zu bilden. Die aktive Phase der Tätigkeit dieser Stiftungen liegt fast immer vor dem 18. Jahrhundert, in manchen Fällen viel weiter zurück und war meist mit dem Bau der Kirche, für den der Grund, Baumaterial und Geld gestiftet worden waren, im wesentlichen abgeschlossen. Eine wichtige Aufgabe erfüllt sie dennoch. Sie sichert dieses Eigentum weitgehend gegen Zweckentfremdung oder Veräußerung – eine Aufgabe, die auch für andere Stiftungskonzepte von Interesse ist. Übrigens müssen der Gesamtzahl der Stiftungen in Deutschland außerdem die rd. 40.000 nicht rechtsfähigen oder Treuhand-Stiftungen hinzugefügt werden, dazu eine relativ kleine Zahl von Stiftungen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

Andere alte und neuere Stiftungen erfüllen ihre Aufgabe traditionell mit sog. Anstalten. Zahlreiche soziale Einrichtungen sind der Form nach Stiftungen. Namen wie Spital- oder Siechenhausstiftung deuten bis heute auf frühe Gründungen dieser Art hin; die Stiftung Hospital zum Hl. Geist zu Berlin-Spandau (gegründet 1244) ist ein Beispiel dafür. Im 19. Jahrhundert erlebte diese Form gerade im Sozialbereich eine weitere Blüte. Die Evangelische Stiftung Neuerkerode (1868) oder die Stiftung Liebenau (1870), zeugen davon. Während heute einerseits zur Tätigkeit solcher operativen Stiftungen auch die Trägerschaft von Projekten gehört, haben andererseits auch fördernde Stiftungen Funktionen als Einrichtungsträger übernommen, etwa die Zeit-Stiftung (gegründet 1971) als Trägerin der Bucerius Law School in Hamburg. Im 19. Jahrhundert und in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg waren Stiftungen überdies im sozialen Wohnungsbau engagiert, z.B. die 1949 gegründete Kronprinz-Rupprecht-von-Bayern-Stiftung in Würzburg. Zu den operativen Stiftungen zählen übrigens auch die, die Stipendien oder Preise vergeben.

Förderstiftungen bilden die dritte und bekannteste Gruppe. Fremde Organisationen oder deren Projekte werden durch finanzielle Zuwendungen, ergänzend vielfach auch durch ideelle, logistische oder organisatorische Hilfe unterstützt. Läßt man die Kirchen- und Kirchenpfründestiftungen außer Acht, so erfüllen heute rd. 2/3 aller Stiftungen ihren Zweck ganz oder teilweise in dieser Form. Die Art, wie sie fördern, weist allerdings große Unterschiede auf. Während manche den Destinatär, d.h. den institutionellen Empfänger der auszuschüttenden Stiftungsmittel, bereits namentlich in der Satzung verankert haben, laden andere zu Anträgen ein oder gehen selbst auf die Suche nach geeigneten Projektpartnern.

Die vierte Gruppe schließlich bilden die mildtätigen Stiftungen. Diese Stiftungen machen es sich zur Aufgabe, einzelnen, aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen bedürftigen Personen Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Sie haben ihren Sinn auch im Wohlfahrtsstaat nicht verloren, wie die Anträge, ja Hilfeschreie, die bei diesen Stiftungen eingehen, täglich aufs neue beweisen. Die 1995 gegründete Stiftung des „Fernsehpfarrers“ Jürgen Fliege ist ein Beispiel dafür.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse

Die großen Anstaltsträgerstiftungen sind bedeutende sozialwirtschaftliche Unternehmungen. Ihr Vermögen besteht in der Regel nahezu ausschließlich aus betriebsnotwendigen Vermögenswerten; sie erzielen naturgemäß fast ausschließlich Erträge aus ihrer Tätigkeit, d.h. ihre Leistungen werden z.B. von den Sozialversicherungsträgern bezahlt. Dies bildet zwar betriebswirtschaftlich gesehen eine Form des return on investment, unterscheidet sich aber von der Erwirtschaftung einer Rendite aus zweckfremden Vermögensanlagen, wie sie für Förderstiftungen üblich sind.

Gemeinnützige und mildtätige Förderstiftungen erfüllen ihre Aufgaben traditionell zumindest überwiegend aus Erträgen eines rentierlichen Vermögens, das der Stifter bei der Gründung oder nach und nach bereitgestellt hat. Es wäre aber falsch zu glauben, rentierliche Vermögen müßten Geldvermögen sein. Alte und neue Stiftungen nennen vielfach Immobilien ihr eigen, seien es nun Häuser, Wald oder Landwirtschaft. Dazu können Kunstwerke, Beteiligungen an Unternehmen, verwertbare Rechte und vieles andere kommen. Der Phantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt. Auch gibt es entgegen anders lautenden Gerüchten keine festgelegten Mindestvermögen. Schon mit Kleinstvermögen kann man stiften, wenn der Stiftungszweck, die gewählte Rechtsform und sonstige Umstände ein plausibles Konzept für eine nachhaltige Stiftungsarbeit ergeben. In den letzten 30 Jahren hat sich ein Trend entwickelt, daß Stiftungen auch auf dem Fundraising- und Spendenmarkt auftreten. Die Zahl der Stiftungen, die völlig legitimerweise die Stiftung als Basis für das Einwerben von Zustiftungen, Spenden, Vermächtnissen und Erbschaften nutzen, steigt. Zu dieser Gruppe gehören seit den 1990er Jahren auch die sog. Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen. Andererseits muß natürlich nicht für jede Idee eine neue Stiftung gegründet werden.

Die Organisation einer Stiftung

Damit ein Gebilde wie die Stiftung langfristig bestehen kann, muß sie kompetent nach außen vertreten, geführt und verwaltet werden. Wie dies geschieht, hängt von der Größe, der Art der Zweckverwirklichung, der Zusammensetzung des Vermögens und anderen Faktoren ab. Schon von jeher konnten Stifter sich daher entscheiden, ob sie nur für diesen Zweck eine eigene Organisation aufrichten oder ihre Stiftung einer schon bestehenden anvertrauen wollten. Aus der ersteren Option hat sich die eigentümerlose rechtsfähige Stiftung entwickelt, die letztere bildet die nicht rechtsfähige oder treuhänderische Stiftung, die dem angelsächsischen Trust eng verwandt ist. Die Rechtsformwahl hat für die formale Führungsstruktur und die Verantwortung der Beauftragten Konsequenzen, weniger für die praktische Administration und Tätigkeit.

Nach wie vor sind Stiftungsräte und -vorstände überwiegend ehrenamtlich für die Stiftung tätig, auch wenn sie in gewisser Weise unternehmerisch tätig sind. Kleinere Stiftungen vertrauen die Tagesarbeit dagegen zunehmend externen Fachleuten an. Während früher vor allem Stadt-, Kirchen- und Universitätsverwaltungen Stiftungen über Jahrhunderte, nicht immer aber optimal verwalteten, sind dies heute Fachorganisationen, aber auch Banken, Anwalts- oder Steuerberaterkanzleien. Es kommt allerdings darauf an, daß die Stiftungsverwalter in der Erfüllung des Stiftungszwecks über die notwendige Sachkunde und ein gewisses Maß an Engagement für die Sache verfügen.

Der rechtliche Rahmen

Das Stiftungsrecht des Bundes und der Länder, besonders aber auch das Steuerrecht machen den Stiftern und Stiftungen eine Reihe von Vorschriften, darunter einige, die für Interpretationen und Ermessenspielräume der damit befaßten Behörden offen sind. Dennoch hat sich der Charakter des Stiftens als ein Akt eigener Rechtsetzung seit dem frühen Mittelalter erhalten. Weder Muster- oder Standardsatzungen noch andere Einwendungen müssen immer akzeptiert werden. Denn Stiftungen sind nun einmal Maßanzüge. Der Gestaltungswille jedes Stifters ist gefordert, um die Vorteile dieses Instruments gemeinnützigen Handelns auszuschöpfen. Gründliche konzeptionelle Vorarbeiten unter Hinzuziehung eines Ratgebers und ein engagiertes und professionelles Management sind unabdingbar.

Schlußwort

In der Vergangenheit haben Stiftungen immer wieder entscheidend dazu beitragen können, die Agenda für gesellschaftlichen Wandel, praktische Verbesserungen und Reformen zu bestimmen. Der Wohlfahrtsstaat hat sie in dieser Hinsicht etwas müde werden lassen. Viele sind zu Handlangern der staatlichen Wohlfahrts-, Kultur-, Forschungs- oder Bildungspolitik geworden. Der Aufstieg der Zivilgesellschaft zu einem gleichrangigen Aktionsfeld in der Gesellschaft bringt den Stiftungen, die einen Teil dieser Zivilgesellschaft mit spezifischen Attributen bilden, neuen Freiraum, aber, nicht zuletzt wegen ihrer exponentiell wachsenden Zahl auch neue Verantwortung. Sie aktiv wahrzunehmen, zu Agenten des gesellschaftlichen Wandels zu werden, ist die Herausforderung, der sie sich stellen müssen.