Observatorium 88 – Zivilgesellschaft und Sicherheitsstrategie – Ein Problemaufriß

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Observatorium 88 I November 2025 |

Zivilgesellschaft und Sicherheitsstrategie – Ein Problemaufriß

von Rupert Graf Strachwitz

Zusammenfassung

Politik und Gesellschaft diskutieren über eine Sicherheitsstrategie. Die Planung erfolgt bisher fast ausschließlich im Bundeskanzleramt, im BMVg, im BMI, im AA. Allenfalls werden Landesregierungen und nachgeordnete Behörden einbezogen. Daß sich seit dem Ende des Kalten Krieges die Struktur der Gesellschaft wesentlich verändert und die Zivilgesellschaft sich als Arena im öffentlichen Raum neben Staat und Wirtschaft herausgebildet hat, wird übersehen[1]. Die beginnende Arbeit des Nationalen Sicherheitsrats ist Anlaß, über den Beitrag und die Aufgaben der Zivilgesellschaft  im Rahmen einer Nationalen Sicherheits-strategie nachzudenken. Dabei müssen wichtige Teilaspekte, bspw. die Mehr-fachverplanung von Schlüsselkräften früh-zeitig bedacht werden. Im folgenden wird versucht, den Beitrag der Zivilgesellschaft zu einer politischen Debatte über eine nationale Sicherheitsstrategie zu substantiieren.

  1. Einführung

Non-state actors (NSAs) spielen heute auch in zwischenstaatlichen Konflikten eine nicht zu unterschätzende Rolle[2].

“Auch wenn militärische Verteidigung in staatlicher Verantwortung liegt und im Falle eines gewaltsamen Konflikts als Verteidigungsmöglichkeit essenziell ist, ist sie auf das Vertrauen und das Verständnis der Gesellschaft angewiesen.”[3]

Denn, “es wird immer offensichtlicher, dass Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und die Demokratie selbst Ziele [der] Bedrohung sind. Landes- und Bündnisverteidigung sind daher nicht allein Aufgabe des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg). Es bedarf vielmehr einer gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen Anstrengung.[4]

Unter diesen Vorzeichen beinhaltet eine nationale Sicherheitsstrategie die Vor-bereitung auf eine unbekannte Zukunft unter neuen Vorzeichen und die Verhinderung oder schlimmstenfalls Bekämpfung erwartbarer Beeinträchtigungen. Ihr Ziel muß nicht nur die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens, sondern auch die Resilienz der von diesem gewünschten Gesellschaftsordnung sein.

“Unter dem Oberbegriff der »Resilienz« soll die demokratische Ordnung nicht nur wehrhaft, sondern auch widerstandsfähig werden, um sich im Angesicht aktueller Herausforderungen und Angriffe selbst behaupten zu können. Die ‘Sicherung unserer Werte durch innere Stärke’ wird als vorrangiges Ziel benannt. Diese angestrebte Widerstandfähigkeit wird eingebettet in das breitere Ziel gesellschaftlicher und politischer Stabilität. Freiheitsrechte und Demokratie sind in dieser Sicht die Basis für ‘die Stabilität von Gesellschaft und Staat’.”[5]

Resilienz ist insoweit nicht als Wieder-herstellung eines früheren Zustandes, sondern als Bewältigung von Veränderungen unter Wahrung der Grundsätze einer offenen und freien Gesellschaft zu verstehen.

“In der Nationalen Sicherheitsstrategie wird [dementsprechend] zum ersten Mal ‘eine freie internationale Ordnung’ als eines der sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland genannt. Eine solche Ordnung soll Stabilität und die Voraussetzungen für Frieden, Sicherheit und menschliche Entwicklung schaffen.”[6]

Diese Aufgabenstellung ordnet sich in das Gesamtverteidigungskonzept ein:

“Ziel der Gesamtverteidigung ist es, Staat und Bevölkerung, Institutionen und Infrastruktur Widerstandskraft zu verleihen – in Frieden wie in Krise und Krieg. Einem potentiellen Gegner vermittelt sie glaubwürdig gesellschaftliche Resilienz im Inneren und Verteidigungs-bereitschaft und -willen nach außen. Gesamtverteidigung leistet somit einen zentralen Beitrag zur Abschreckung.”[7]

In den vom Bundesministerium des Innern erstellten und am 5. Juni 2024 vom Bundeskabinett verabschiedeten Rahmen-richtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV)[8] wird dagegen ausschließlich auf Zuständigkeiten und Maßnahmen von Behörden abgestellt. Andere Arenen im öffentlichen Raum werden kaum, die Zivilgesellschaft überhaupt nicht einbezogen. Das Konzept für die zivile Verteidigung ist unvollständig und veraltet. Die Bürgerinnen und Bürger erscheinen nur als Objekte dieser Maßnahmen.

“So wurde die Konzeption Zivile Verteidigung (KZV), die die Nato-Anforderungen an die zivilen Akteure in nationale Form gießen sollte, 2016 vom BMI veröffentlicht. Die KZV sollte als Dachdokument für viele weitere Dokumente, unter anderem für das Nationale Fähigkeitsprofil, dienen. Umgesetzt wurde von den vorgesehenen Folgedokumenten so gut wie keines, ein Update der KZV gab es nie.”[9]

Angesichts der Bedrohungslage und der Überlegungen, wie eine Sicherheitsstrategie für Deutschland aussehen sollte, stellt sich die Frage, welchen Platz die Zivilgesellschaft und ihre Akteure in einem Sicherheitskonzept sowohl hinsichtlich der äußeren als auch der inneren Sicherheit einnehmen müssen und können. Immer mehr zivilgesellschaftliche Akteure beschäftigen sich intensiv mit diesem Thema.[10]

Beachtung finden staatlicherseits primär die sogenannten Hilfs- oder Blaulichtorgani-sationen, die als öffentliche Körperschaften[11] oder als zivilgesellschaftliche beliehene Unternehmen und nationale Hilfsgesell-schaften aufgrund des I., III. und IV. Genfer Abkommens[12] als mittelbare Teile der Staatsverwaltung im Rahmen des Zivilschutzes eingebunden sind. Damit ist ein wichtiger, aber insgesamt nur ein kleiner Teil der Zivilgesellschaft in den Blick genommen. Hinzu kommen zunächst rd. 21.000 Vereine, die im Bevölkerungsschutz tätig sind und in denen sich rd. 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren[13], darüber hinaus aber die gesamte Zivilgesellschaft mit ihren rd. 700.000 Organisationen.

  1. Fragestellung

Im folgenden soll versucht werden, umfassender zu fragen, ob und ggf. wie der Zivilgesellschaft[14] insgesamt und ihren Akteuren im Rahmen einer nationalen Sicherheitsstrategie Aufmerksamkeit zu widmen ist. Wohlgemerkt geht es dabei nicht darum, die Zivilgesellschaft pauschal auf die Belange der Sicherheitspolitik einzu-schwören oder sie zu militarisieren. Ziel dieser Überlegungen ist vielmehr zu fragen, welchen Stellenwert Zivilgesellschaft in einer nationalen Sicherheitsstrategie hat und wie dieser unter Berücksichtigung des inherenten Konfliktpotenzials zwischen Zivilgesellschaft und Staat weiterentwickelt werden muß. Die folgenden Ausführungen sind als erster Problemaufriß zu verstehen.

  1. Um wen und was geht es?

 In der aktuellen Diskussion (bspw. am 9. X. 2025 beim Berlin Peace Dialogue 2025 im BMVg) ist viel vom Schutz der Bevölkerung vor Angriffen und deren Folgen die Rede. Das ist nicht falsch, da dies im Rahmen eines Sicherheitskonzepts zu den vornehmsten Aufgaben von Regierung und Staats-verwaltung gehört. Es ist allerdings keine vollständige Sicht der Dinge[15]. Zwar bedürfen die Bürgerinnen und Bürger – das ist wohl mit dem Ausdruck Bevölkerung gemeint – des Schutzes und haben Anspruch auf das unter den Umständen erreichbare Höchstmaß an Sicherheit. Es geht aber auch um den Schutz des bürgerschaftlichen Raums an sich, ohne den die freiheitliche und  demokratische Gesellschaftsform den Boden verliert, auf dem sie steht[16].

Der bürgerschaftliche Raum (engl. civic space) ist somit sowohl Ziel als auch Beteiligter in einem nationalen Sicherheitskonzept. Er bildet mit den dort tätigen freiwilligen Gemeinschaften (communities of choice) zudem einen Transmissionsriemen für die Kommunikation  zwischen Staat und Bürgerschaft.  Er ist  demokratietheoretisch niemals nur Objekt staatlicher Maßnahmen, sondern Subjekt i.S. von Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Im bürgerschaftlichen Raum sind im wesentlichen die Organisationen der Zivilgesellschaft (engl. civil society) die potenziell sprechfähigen Akteure. Die OECD definiert diese wie folgt:

“Civil society refers to uncoerced human association or interaction by which individuals implement individual or collective action to address shared needs, ideas, interests, values, faith, and beliefs that they have identified in common, as well as the formal, semior non-formal forms of associations and the individuals involved in them. Civil society is distinct from states, private for-profit enterprises, and the family. Civic space is the physical, virtual, legal, regulatory, and policy space where people can, among other things, securely exercise their rights to the freedoms of peaceful assembly, association, and expression, in keeping with human rights.”[17]

Civil society/Zivilgesellschaft hat demgemäß nicht unmittelbar etwas mit “zivil” im Gegensatz zu “militärisch”[18] oder mit zivilem i.S. von gewaltfreiem oder ethisch wertvollem Verhalten zu tun. Vielmehr wird damit weltweit im akademischen ebenso wie im politischen Gebrauch die Arena kollektiven Handelns neben Staat und Markt im öffentlichen Raum bezeichnet[19]. Die Akteure der Zivilgesellschaft, Bewegungen, Organisa-tionen und Institutionen, sind überwiegend als Vereine oder Stiftungen verfaßt und meistens, aber nicht notwendigerweise steuerbegünstigt i. S. des Steuerrechts. Zur Zivilgesellschaft gehören außerdem  zahlreiche unorganisierte oder spontane kollektive Akteure. Allen Akteuren ist gemeinsam, daß sie auf Freiwilligkeit gegründet sind, subjektiv Ziele des allgemeinen Wohls verfolgen, keine staatlichen i.S. von hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, Überschüsse aus ihrer Tätigkeit nicht an Mitglieder, Gesellschafter oder Dritte ausschütten, selbstermächtigt und selbstorganisiert handeln und wesent-lich auf Geschenke von Empathie, Zeit, materiellen Ressourcen und Know-How angewiesen sind.[20]

In zivilgesellschaftlichen Organisationen (ZGO) engagieren sich rd. 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger bürgerschaftlich / “ehrenamtlich”. In ihnen haben aber auch 3,6 Millionen Arbeitnehmende ihren Arbeitsplatz. Die Europäische Kommission beschreibt den Stellenwert der Zivilgesellschaft folgerichtig wie folgt:

Civil society organisations and human rights defenders are crucial for upholding EU values. They serve as watchdogs, drawing attention to threats to the rule of law, promoting democratic values and contributing to ensure that those in power remain accountable.[21]

  1. Das Ziel

Wenn und solange die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürgerinnen und Bürger daran festhalten, daß nicht nur die Verteidigung und Erhaltung des Staatswesens als solchen, sondern auch die Aufrechterhaltung der freiheitlich-demo-kratischen Grundordnung Gegenstand einer Sicherheitsstrategie ist, kommen auf die Zivilgesellschaft unverzichtbare Aufgaben zu. Diese müssen frühzeitig erkannt, thematisiert und in die Formulierung, Verabschiedung und Umsetzung einer Sicherheitsstrategie eingearbeitet werden. Während die Verabschiedung allein den hierzu durch demokratische Legitimation berufenen Verfassungsorganen vorbehalten ist, können und müssen an der Formulierung und Umsetzung unter Rücksichtnahme auf ihre spezifischen Strukturen und Handlungslogik zwingend Experten der Zivilgesellschaft beteiligt werden. Dies zu tun, wird ausdrücklich empfohlen.

  1. Was kann die Zivilgesellschaft einbringen?

Zivilgesellschaftliches Handeln läßt sich acht unterschiedlichen Funktionen zuordnen, wobei zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure mehrere Funktionen ausüben. Im folgenden wird beispielhaft dargestellt, welchen konkreten Tätigkeiten in den einzelnen Funktionen im Rahmen einer Sicherheitsstrategie Bedeutung zukommt.

(1) Dienstleistungen (service provision)

    • Krankenpflege
    • Soziale Dienste
    • Flüchtlingsbetreuung
    • Rettungsdienste
    • Katastrophenschutz und Zivilschutz
    • Aufrechterhaltung von Kultur- und Bildungsangeboten

(2) Themenanwaltschaft (advocacy)

    • Unabhängige Unterstützung staat-lichen Handelns mit kritischer Distanz
    • Kritische Überprüfung staatlichen Handelns
    • Ventilfunktion

(3) Wächter (watchdog / monitoring)

    • Wahrung der Grundrechte
    • Kampf gegen Desinformation
    • Kulturgüterschutz
    • Warnung vor Übergriffigkeiten
    • Ethik der Sicherheitsstrategie

(4) Selbsthilfe (self help)

    • Organisation von Opfer- und Patientenselbsthilfen
    • Sport

(5) Mittler (intermediary)

    • Aufrechterhaltung der legitimen Interessenvertretung (Verbände)
    • Förderstiftungen und -vereine

(6) Politische Mitgestaltung (moving                       issues)

    • Aufrechterhaltung einer lebendigen Demokratie
    • Resilienz der Demokratie
    • Beiträge zu notwendigen neuen Ordnungskonzepten

(7) Gemeinschaftsbildung (community                  building)

    • Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
    • Aufrechterhaltung von freiwilligen Gemeinschaften
    • Mobilisierung von Mitgefühl und Trost

(8) Selbsterfüllung (personal growth)

    • Mobilisierung von Empathie
    • Motivation der Bürgerinnen und Bürger

Darüber hinaus können zahlreiche ZGO beispielsweise folgende Aufgaben ganz übernehmen oder daran mitwirken:

  • Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
  • Information
  • Sensibilisierung
  • Aus- und Fortbildung

ZGO verfügen darüber hinaus häufig über Experten für sicherheitsrelevante Themen sowie interdisziplinäre und transnationale bzw. Netzwerke. Sie sind die Arbeit in hierarchiefreien oder -armen Strukturen gewohnt. In diesem Kontext haben zudem “soziale Orte” als “Zukunftsenergie unserer Gesellschaft” einen hohen Rang[22]. Und:

“In unseren Debatten über gesellschaftlichen Zusammenhalt sprechen wir viel über Demokratie, Bildung und Teilhabe. Aber Zusammenhalt zeigt sich auch darin, dass wir bereit sind, unser Land, die Menschen, die hier leben, und die Demokratie selbst zu verteidigen. Sie ist schließlich die Grundlage und Voraussetzung zivilgesellschaftlichen Wirkens wie wir es verstehen”[23].

  1. Was ist zu tun?

Da der Zivilgesellschaft und ihren Akteuren im Rahmen einer integrierten Sicherheits-strategie Aufgaben und Verpflichtungen in erheblichem Umfang zugewiesen werden müssen, kann und muß diese  beanspruchen, von vornherein in die Erarbeitung einer Strategie eingebunden zu werden. Im Nationalen Sicherheitsrat darf die Expertise zur Zivilgesellschaft nicht fehlen, um so mehr, als sich Behörden auf die unterschiedliche Handlungslogik der Zivilgesellschaft einstellen müssen. Zudem müssen ihre Akteure an die für sie ungewohnte Thematik herangeführt werden. Es geht um ein systemisches Empowerment, nicht um die Instrumentalisierung der Zivilgesellschaft. Aus ihrer Sicht gilt: “Nicht über uns ohne uns!”

Im Rahmen ihrer Selbstermächtigung müssen sich zivilgesellschaftliche Experten und Akteure verstärkt mit Sicherheitsfragen befassen. Den staatlichen Verantwortlichen obliegt es, sie zur Mitwirkung an der Vorbereitung und zum Vollzug von Entscheidungen einzuladen. Daß ihnen vielfach die Entscheidungskompetenz zukommt, ist ebenso Teil ihres demokratischen Mandats wie die Gewichtung von Einladungen zur Mitwirkung im Hinblick auf Expertise,  Sicherheits- und Geheim-haltungsnotwendigkeiten. Diese dürfen jedoch nicht dafür mißbraucht werden, nicht-staatlichen Akteuren die Mitwirkung grundsätzlich zu verweigern und müssen andererseits auch auf staatliche Mandats- und Funktionsträger vollumfänglich angewendet werden. Gegensätzlichen,   Verweigerungs- und  Destabilisierungsaktio-nen einzelner ZGO ist ebenfalls Aufmerksamkeit zu widmen.

  1. Aufgaben

Unter anderen geht es im Einzelnen um folgende konkrete Aufgabenstellungen:

(1) Die Liste möglicher und notwendiger Beiträge der Zivilgesellschaft zu einem integrativen Sicherheitskonzept für die Bundesrepublik Deutschland muß genauer ausgelotet, vervollständigt und fortge-schrieben werden. Gleichzeitig müssen in dialogischen Prozessen die Potenziale der Zivilgesellschaft ebenso wie die an diese zu stellenden Anforderungen erarbeitet werden. Hierzu müssen, analog zu entsprechenden Dialogen mit der Wirtschaft, geeignete Formate entwickelt werden. Die Beiträge der Zivilgesellschaft müssen sowohl von den Akteuren selbst, d.h. deren Verbänden und Interessenvertretungen, als auch von unabhängigen Experten erarbeitet und in die Debatten eingeführt werden.

(2) Eine der entscheidenden Aufgaben wird es sein, die Bürgerinnen und Bürgerinnen zu informieren, zu sensibilisieren und wo notwendig zu aktivieren. Hierfür bietet sich die organisierte Zivilgesellschaft als Partnerin an. Zivilgesellschaftliche Organisationen erreichen rd. 30 Millionen Engagierte und Millionen von Mitarbeitenden. (Allein zum Deutschen Olympischen Sportbund gehören bspw. rd. 86.000 Vereine, allein der ADAC hat bspw. rd. 22 Millionen Mitglieder.) Völlig unabhängig von ihrer jeweiligen Zielsetzung und Aufgabenstellung verfügen sie alle über Strukturen und Informationsstränge; sie sind in der Lage, mit ihren Mitgliedern zu kommunizieren und diese in der Regel auch zu versammeln. Ihre Mitwirkung wird im Wesentlichen auf Freiwilligkeit beruhen und realistisch gesehen auch unterschiedlich erfolgreich sein. Doch sind ihre Funktionsträger grundsätzlich respektierte Multiplikatoren; sie können ihren Mitgliedern besser als Staatsverwaltung oder Medien die Bedrohungslage und die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten vermitteln. Ihre Mitwirkung daran sollte deshalb ausdrücklich erwünscht sein.

(3) Zu den notwendigen Inhalten der Debatte gehört eine gesamthafte Personalplanung bzw. deren Abgleich. Erwartbar ist nicht nur, daß es im Verteidigungsfall einen erheblichen Mangel an Schlüsselkräften geben wird, soncdern auch, daß Bürgerinnen und Bürger mehrfach verplant werden – etwa von der Bundeswehr, einer Sanitätsorganisation und an ihrem sicherheitsrelevanten Arbeitsplatz. Zur Idee der Gesamtverteidigung gehört daher auch ein Konzept des Gesellschafts-dienstes, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger je nach Eignung sich freiwillig melden oder herangezogen werden können[24]. Ebenso muß unter Einbezug der maßgeblichen Organisationen dafür gesorgt werden, daß Mehrfachverplanungen möglichst schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Das System sollte nicht darauf angelegt sein, daß Träger hoheitlicher Gewalt nur deshalb im Verteidigungsfall einen bevorzugten Zugriff auf wichtige Schlüsselpersonen erhalten.

Die Maecenata Stiftung als unabhängiger Think Tank für die Zivilgesellschaft ist bereit und in der Lage, an weiterführenden Überlegungen  mitzuwirken.

Der Politikwissenschaftler Dr. Rupert Graf Strachwitz, Senior Strategic Advisor der Maecenata Stiftung, hatte als Reserveoffizier der Bundeswehr und in Führungsfunktion beim Malteser-Hilfsdienst Einblick in sicherheitspolitische und Zivilschutz-Fragestellungen und hat an Weiterbildungen und Veranstaltungen zu CIMIC an der Führungsakademie und beim KdoZMZ der Bundeswehr und zum Zivilschutz an den Katastrophenschutzschulen des Bundes und des Freistaates Bayern teilgenommen.

Herrn Professor Dr. Helmut Anheier, Hertie School of Governance, sei für wertvolle Hinweise herzlich gedankt.

[1] Lawrence A.Chickering et al.: Strategic Foreign Assistance: Civil Society in International Security. Stanford: Hoover Institution Press 2006.

[2] Matthias Ecker-Ehrhardt et al.: Nonstate Actor Inclusion and the Social Legitimacy of Global Governance Institutions. In: International Studies Quarterly, vol. 69, Nr. 2 2025.

[3] Stiftung Bildung: Bildungsengagement ist Demokratieschutz – Die Rolle der Zivilgesellschaft in der nationalen Sicherheitsstrategie. Berlin 2025

[4] Johannes Bader / Michael Mittelstädt u.a.: Verteidigung in Deutschland neu denken: Das Framework Comprehensive Defence 2025: https://defence-network.com/verteidigung-deutschland-framework-defence/

[5] Hendrik Hegemann: Innere Zeitenwende? Die wehrhafte Demokratie in der Nationalen Sicherheitsstrategie. In: Holger Janusch / Thomas Dörfler (Hrsg.): Integrierte Sicherheit für Deutschland? Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden: Nomos (Zeitschrift für Politik, Sonderband 13) 2025, S. 79. S. dazu als wesentliche Quelle: Bundesregierung, Integrierte Sicherheit für Deutschland. Nationale Sicherheitsstrategie, Berlin 2023.

[6] Stefan Talmon: Wert, Interesse und Instrument: Das Völkerrecht in der Nationalen Sicherheitsstrategie. In: Janusch / Dörfler a.a.O., S. 287. S. dazu als wesentliche Quelle: Bundesregierung, Integrierte Sicherheit für Deutschland a.a.O.

[7] Führungsakademie der Bundeswehr (Hrsg.): Gesamtverteidigung Deutschland. Ein gemeinsamer Auftrag für unsere Gesellschaft 2025, S. 9.

[8] Bundesministerium des Innern: Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung – Gesamtverteidigungsrichtlinien – (RRGV). Berlin 2024 (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/RRGV.html)

[9] Lisa Martina Klein: Der Bund, der Zivilschutz und die neue Weltlage: konzeptionell im Jahr 2016 hängen geblieben. In: Table Media (Hrsg.): Berlin Table, 14. August 2025.

[10] s. u.v.a. Forum für wehrhafte Demokratie e.V., Göttingen

[11] Freiwillige Feuerwehren,Technisches Hilfswerk. Beide sind als öffentliche Körperschaften formal nicht der Zivilgesellschaft zuzurechnen, aber aufgrund ihres starken Anteils am bürgerschaftlichen Engagement in vieler Hinsicht zivilgesellschaftlichen Organisationen gleichzusetzen.

[12] Arbeiter-Samariterbund, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser-Hilfsdienst.

[13] s. hierzu ausführlich: Julia Bartel / Peter Schubert: Engagement im Ernstfall ‒ Zahlen und Fakten zu freiwilligem Engagement und zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bevölkerungsschutz. ZiviZ im Stifterverband. Berlin 2025.

[14] Zivilgesellschaft (englisch civil society) wird hier durchgehend wie international üblich als Oberbegriff verwendet und schließt andere Bezeichnungen wie Dritter Sektor, gemeinnütziger Sektor, NPO, NGO usw. ein. Vgl. Rupert Graf Strachwitz: Basiswissen Zivilgesellschaft. Berlin: Maecenata (Opusculum Nr. 140) 2020.

[15] s. dazu Martin Schelleis, GenLt a.D., Beauftragter des Malteser-Hilfdienstes für Krisenresilienz, im Interview. In: Malteser-Magazin 3/2025, S. 20 f.

[16] vgl. Ernst-Wolfgang Böckenförde: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ (sog. Böckenförde-Diktum) 1964 et passim.

[17] OECD, DAC Recommendation on Enabling Civil Society in Development Co-operation and Humanitarian Assistance, OECD/LEGAL/5021, 2024.

[18] Im Operationsplan Deutschland (OPLAN DEU) wird ausweislich der vom Operativen Führungskommando der Bundeswehr im September 2025 veröffentlichten Zusammenfassung diese wichtige Unterscheidung offenbar nicht getroffen.

[19]  S. hierzu ausführlich: Rupert Graf Strachwitz / Eckhard Priller / Benjamin Triebe: Handbuch Zivilgesellschaft. Berlin/Boston: DeGruyter (Maecenata Schriften Bd. 18) 2020 und Bundeszentrale für politische Bildung 2020.

[20] Rupert Graf Strachwitz: Basiswissen Zivilgesellschaft, S. 5.

[21] European Commission: Communication from the Commission to the European Parliament, The Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions: 2025 Rule Of Law Report – The Rule of Law Situation in the European Union. Strasbourg, 8 July, 2025 (COM (2025) 900 final), S. 29.

[22] Berthold Vogel: Soziale Orte – Die Zukunftsenergie unserer Gesellschaft. In: Einwurf – Ein Policy Brief der Bertelsmann Stiftung, Ausgabe 04/2025.

[23] Stefan Nährlich: Was geht Kriegstüchtigkeit den Sektor an? In: Stiftogramm Newsletter, November 2025. https://www.die-stiftung.de/

[24] s. dazu: Holger Backhaus-Maul / Lina Hehl: Gesellschaftsdienst und Wehrpflicht. Rekonstruktion einer vielstimmigen Debatte. Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung 2025

Rupert Strachwitz

Dr. phil. Rupert Graf Strachwitz

Member of the Maecenata Foundation's Board

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