Wer UEFA kritisiert, sollte für Klarstellungen im Gemeinnützigkeitsrecht sorgen

23. Juni 2021 | via Allianz für Rechtssicherheit für politische Willensbildung | Pressestatement der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” e.V. dazu, ob gemeinnützige Vereine Haltung zeigen dürfen.

  • Viele Vereine trauen sich nicht, Haltung zu zeigen
  •  Wer UEFA kritisiert, sollte Gemeinnützigkeit in Deutschland verbessern

Zur Debatte über das Verbot der UEFA, im Münchener Stadion ein Zeichen gegen Homophobie und Ausgrenzung zu setzen, erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, einem Zusammenschluss von mehr als 180 Vereinen und Stiftungen:

“Wenn Politiker*innen wie Markus Söder jetzt die UEFA kritisieren, sollten sie konsequent sein und in Deutschland Rechtssicherheit dafür schaffen, dass Vereine und Stiftungen eine durchaus auch politische Haltung haben und zeigen dürfen. Denn derzeit werden solche Tätigkeiten vom veralteten und zu rigiden Gemeinnützigkeitsrecht beschränkt. In diesem Basisrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen klafft eine große Lücke zwischen dem, was eindeutig erlaubt ist, und dem, was politisch gewollt und gefordert wird.

Viele deutsche Vereine und Stiftungen trauen sich nicht, Haltung zu zeigen für Menschenrechte, gegen Rassismus oder Homophobie. Denn sie fürchten um den für sie überlebenswichtigen Status der Gemeinnützigkeit. Immer wieder müssen Organisationen um diesen Status kämpfen, weil sie nach Auffassung der Finanzverwaltung zu politisch handeln. Die bekannten Fälle von Attac oder dem BUND Hamburg sind nur die Spitze des Eisberges. Niemand sieht, was aus Angst erst gar nicht geschieht.

Ob sich ein Verein zu Menschenrechten äußert, sollte seine Entscheidung sein, nicht die von Politik oder Finanzverwaltung. Nicht vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt sind natürlich Stellungnahmen gegen Demokratie und Menschenrechte, da sie nicht der Förderung der Allgemeinheit dienen können.

Leider waren CDU und CSU zuletzt gegen nötige Klarstellungen. Die aktuelle Debatte ist eine Chance, Versäumtes nachzuholen, etwa per klarstellendem Erlass an die Finanzämter.”

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht in seiner Arbeit beschränkt. Mehr als 180 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Amnesty International, Attac, Brot für die Welt, Campact, Oxfam Transparency International und Terre des Hommes.

Weitere Infos: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

Weiterführende Infos

Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU verhinderte, dass mit dem Jahressteuergesetz 2020 Klarstellungen zu politischen Tätigkeiten ins Gesetz geschrieben wurden. Die Union erklärte, dass die Änderung unnötig sei, da die Rechtslage nach ihrer Auffassung klar sei.

Allerdings scheiterte im Mai der Versuch des Bundesfinanzministeriums, dazu Regeln in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu schreiben, der Grundlage für die Entscheidungen der Finanzämter ist. Siehe dazu Bericht der Süddeutschen Zeitung und Tweet von Stefan Diefenbach-Trommer:

Hier ein Beispiel, wie und warum ein Sportverein Stellungnahmen gegen Rassismus, für Toleranz und für die Gleichstellung aller Geschlechter verhindert.

Weitere Informationen zur alltäglichen Abwägung in vielen Vereinen zwischen Haltung zeigen und es zu unterlassen, zum Schaden der Demokratie.

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