Presse Information | 05.02.2024
Seit dem 31. Januar 2024 ist das Zuwendungsempfängerregister (ZES), ein bundesweites, zentrales Register, das alle Organisationen umfasst, die gemeinnützig und dadurch berechtigt sind Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) auszustellen, online erreichbar. Das Zuwendungsempfängerregister liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) und befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Ziel des Registers ist die Schaffung von Rechtssicherheit und Transparenz für private und institutionelle Fördermittelgeber, die Organisationen zu identifizieren, die berechtigt sind, ihren Spenderinnen und Spendern Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Weitergehende Informationen zum Zuwendungsempfängerregister werden auf der Homepage des BZSt unter www.bzst.bund.de/ZER veröffentlicht.
PressemitteilungBundeszentralamt für Steuern am 29.11.2023 | Bonn
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